Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit
Der Freistaat Bayern unterstützt Selbsthilfegruppen von Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung oder chronischer Krankheit und/oder deren Familienangehörigen. Das Programm fördert den Aufbau und Erhalt solcher Gruppen auf örtlicher Ebene, um Eigeninitiative, Inklusion und Teilhabe zu stärken. Die Unterstützung erfolgt als Zuschuss für die Aktivitäten der Gruppen.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung
Diese Förderung richtet sich an Selbsthilfegruppen, die Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit sowie deren Angehörigen Unterstützung bieten. Das Programm ist ausschließlich auf das Bundesland Bayern beschränkt und zielt darauf ab, die Eigeninitiative der Betroffenen durch den Aufbau und Erhalt solcher Gruppen zu stärken und deren soziale Inklusion zu fördern.
Was wird gefördert: Maßnahmen und Aktivitäten
Gefördert werden konkrete Maßnahmen zur Inklusion und Teilhabe, die im Rahmen von Selbsthilfegruppen auf örtlicher Ebene stattfinden. Dies umfasst den regelmäßigen Austausch von Informationen und Erfahrungen sowie die gegenseitige Hilfe zur Lebensbewältigung. Ausgeschlossen sind Aktivitäten, die sich auf rein schriftliche Informationen oder die bloße Vermittlung von Hilfeleistungen beschränken.
Art und Umfang der Förderung: Finanzielle Unterstützung
Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen. Selbsthilfegruppen können jährlich einen Festbetrag von bis zu 400 Euro erhalten. Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt und ist an die Verfügbarkeit der Haushaltsmittel gebunden.
Konditionen und Anforderungen: Vorgaben für Antragsteller
Für die Förderung müssen Selbsthilfegruppen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, darunter eine Mindestmitgliederzahl und eine regelmäßige Durchführung von Treffen. Das Programm ist als Einzelförderung konzipiert, Konsortien sind nicht vorgesehen. Wichtige haushaltsrechtliche Bestimmungen und Datenschutzvorgaben sind einzuhalten.
Antragsverfahren: Schritt für Schritt zur Förderung
Der Antrag auf Förderung muss bis zum 1. November des Vorjahres eingereicht werden. Selbsthilfegruppen stellen den Antrag über einen der zugelassenen Verbände, die die Anträge vorprüfen und an das Zentrum Bayern Familie und Soziales weiterleiten. Das ZBFS entscheidet abschließend über die Bewilligung und zahlt die Mittel aus.
Rechtsgrundlage des Förderprogramms
Das Förderprogramm basiert auf einer Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales und unterliegt den Bestimmungen der Bayerischen Haushaltsordnung. Diese rechtliche Grundlage gewährleistet die Legitimität und die Rahmenbedingungen der Förderung.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
400,00 €
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bayern (Deutschland)
Sektoren:
Gesundheitswesen, Sozialunternehmen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Verwaltet von:
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
Zusätzliche Partner:
Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege, Landesbehindertenverband, Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihrer Angehörigen in Bayern e.V. (LAG)