Förderung der Seniorenberatung in den Senioren- und Pflegestützpunkten Niedersachsen (SPN)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Niedersachsen fördert die Einrichtung und den Betrieb von Senioren- und Pflegestützpunkten sowie Seniorenstützpunkten, um älteren Menschen und ihren Angehörigen einen leichteren Zugang zu Beratungs- und Hilfsangeboten zu ermöglichen. Ziel ist die Verbesserung der Lebensqualität und der Erhalt der Selbstständigkeit durch koordinierte Angebote und Digitalisierungsprojekte.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Abdeckung

Dieses Förderprogramm richtet sich an kommunale Gebietskörperschaften in Niedersachsen sowie an gemeinnützige Personenvereinigungen, die Senioren- und Pflegestützpunkte einrichten oder betreiben. Ziel ist die Stärkung der Beratungs- und Hilfsangebote für ältere Menschen und deren Angehörige im gesamten Land Niedersachsen, um deren Lebensqualität zu verbessern und ein langes Verbleiben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen.

Was wird gefördert: Projekte und Aktivitäten

Das Programm fördert die Einrichtung und den Betrieb von Senioren- und Pflegestützpunkten sowie Seniorenstützpunkten in Niedersachsen. Zusätzlich werden Projekte zur Digitalisierung dieser Beratungsstellen unterstützt. Die Fördergegenstände umfassen die Koordination von Beratungs- und Hilfsangeboten, ehrenamtliches Engagement, Wohnberatung und Prävention.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung für Personal- und Sachausgaben. Die maximale Zuwendung beträgt 40.000 EUR pro Jahr, mit einer Förderquote von bis zu 70% bzw. 80% für bestimmte kommunale Gebietskörperschaften. Der Bewilligungszeitraum ist das Kalenderjahr.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller müssen bestimmte personelle und sachliche Voraussetzungen erfüllen, regelmäßige Sprech- und Öffnungszeiten sowie barrierefreien Zugang gewährleisten. Die Stützpunkte haben ein breites Spektrum an Beratungs- und Aufgabenbereichen abzudecken und Kooperationen mit lokalen Strukturen sicherzustellen. Bestimmte Ausgaben sind von der Förderung ausgeschlossen oder begrenzt.

Antragsverfahren

Die Antragstellung erfolgt jährlich bis zum 31. Oktober für das jeweils folgende Kalenderjahr beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Die Bewilligung der Zuwendung liegt im Ermessen der Bewilligungsbehörde im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Für die Antragstellung und Verwendungsnachprüfung stehen erforderliche Vordrucke online zur Verfügung.

Rechtsgrundlage

Die Förderrichtlinien basieren auf dem Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales vom 01.12.2021 und den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung. Sie definieren den Zweck und die Bedingungen der Förderung von Senioren- und Pflegestützpunkten in Niedersachsen. Die offiziellen Vordrucke sind auf der Webseite der Bewilligungsbehörde verfügbar.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

40.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

31.10.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Niedersachsen (alle Landkreise, kreisfreien Städte, die Region Hannover, die Landeshauptstadt Hannover und die Stadt Göttingen)

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor, Bildung und Berufsbildung, Sozialunternehmen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Verwaltet von:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Zusätzliche Partner:

Landesagentur Generationendialog Niedersachsen (inhaltlich-fachliche Unterstützung), Freiwilligenakademie Niedersachsen e.V.

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