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Soziale Wohnraumförderung – Erwerb von Belegungsrechten
Geschlossen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Land Hessen unterstützt natürliche und juristische Personen beim Erwerb von Belegungsrechten an Bestandswohnungen, um bezahlbaren Wohnraum für einkommensschwache Haushalte zu sichern. Das Programm ist auf spezifische Fördergebiete in Hessen ausgerichtet und wird als Zuschuss gewährt, um die langfristige soziale Wohnraumversorgung zu gewährleisten.

Wer wird gefördert?

Dieses Förderprogramm richtet sich an natürliche und juristische Personen, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte von Mietwohnungen sind. Ziel ist es, Haushalten, die auf dem Markt keinen angemessenen Wohnraum finden, eine dauerhafte Wohnraumversorgung zu ermöglichen. Die Förderung ist auf spezifische Gebiete in Hessen begrenzt, insbesondere in Regionen mit erhöhtem Wohnungsbedarf.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt den Erwerb von Belegungsrechten an Bestandswohnungen, um bezahlbaren Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen zu schaffen. Hierbei wird zwischen dem Erwerb von Rechten an ungebundenen und auslaufenden Bindungen unterschieden. Die Wohnungen müssen bestimmte Standards erfüllen und zur dauerhaften Versorgung geeignet sein.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung. Die Höhe des Zuschusses berechnet sich nach der Wohnfläche und der Bindungsdauer, wobei ein zusätzliches Entgelt für die Bereitstellung des Wohnraums an wohnungssuchende Personen gewährt wird. Die Bindungsdauer für Mietpreis- und Belegungsrechte beträgt in der Regel zehn Jahre.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragsstellung und die Förderung gelten spezifische rechtliche und operative Bedingungen. Dies umfasst Mindestanforderungen an die Anzahl der Wohnungen, deren Ausstattung und Größe, sowie die Einhaltung von Mietpreis- und Belegungsbindungen. Es wird explizit klargestellt, dass die Förderung keine staatliche Beihilfe im Sinne des EU-Beihilferechts darstellt.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut und beginnt bei den lokalen Wohnungsbauförderstellen. Die Anträge werden anschließend an das Hessische Ministerium und dann an die bewilligende Stelle, die WIBank, weitergeleitet. Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Zuwendungsbescheid.

Rechtsgrundlagen

Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Hessen, die durch verschiedene Landesgesetze und -verordnungen sowie allgemeine verwaltungsrechtliche Bestimmungen ergänzt wird. Diese rechtlichen Grundlagen gewährleisten die Legitimität und den Rahmen für die Durchführung der sozialen Wohnraumförderung.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

2,50 € pro m² Wohnfläche und Monat mal Bindungsdauer, zusätzlich 0,50 € pro m² Wohnfläche und Monat mal Bindungsdauer

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Hessen (Regionalverband FrankfurtRheinMain, Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf nach § 1 Abs. 1 der Sozialwohnungsüberlassungsverordnung, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte Hessens)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.

Förderbereiche

Förderbereiche:

Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Verwaltet von: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Zusätzliche Partner: zuständige Wohnungsbauförderstelle Hessen (Magistrat/Kreisausschuss), Gemeinden

Website: zuständige Wohnungsbauförderstelle Hessen