Sportförderrichtlinie Offen
Die Sportförderrichtlinie des Freistaates Sachsen unterstützt umfassend den Breiten- und Leistungssport. Sie bietet Zuschüsse für Betriebskosten, internationale Meisterschaften und die Modernisierung von Sportstätten. Damit sichert das Programm die Sportinfrastruktur und die Talententwicklung in Sachsen.
Wer wird gefördert?
Diese Richtlinie richtet sich an eine Vielzahl von Akteuren im sächsischen Sportbereich, von Sportvereinen und -verbänden bis hin zu kommunalen Gebietskörperschaften und Olympiastützpunkten. Die Förderung zielt darauf ab, sowohl Breiten- als auch Leistungssport sowie die Sportinfrastruktur im Freistaat Sachsen zu stärken und zu sichern.
Was wird gefördert?
Die Förderung umfasst sowohl konsumtive als auch investive Maßnahmen im Breiten- und Leistungssport. Dies beinhaltet Betriebskosten von Sporteinrichtungen, Durchführung von Sportveranstaltungen, Nachwuchsförderung, aber auch Neu-, Aus- und Umbau von Sportstätten sowie die Beschaffung von Sportgeräten.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm vergibt nicht rückzahlbare Zuschüsse. Die Förderhöhe variiert je nach Art der Maßnahme und liegt zwischen 30 Prozent und 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, teilweise auch als Fehlbedarfsfinanzierung. Für investive Maßnahmen gelten zudem Mindesteigenanteile und Zweckbindungsfristen.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragsstellung und Förderung gelten spezifische Voraussetzungen, darunter der Nachweis der Gemeinnützigkeit und die Einhaltung haushaltsrechtlicher Bestimmungen. Besondere Auflagen betreffen zudem die Finanzierung von Investitionsprojekten, Bauvorschriften und die Sicherung der Rückforderungsansprüche.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess variiert je nach Art der Sportförderung (konsumtiv oder investiv) und der Maßnahme. Es gibt spezifische Fristen und zuständige Stellen, wie das Sächsische Staatsministerium des Innern und die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Rechtsgrundlagen
Die Sportförderung in Sachsen basiert auf der Sportförderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern. Ergänzt wird diese durch allgemeine haushaltsrechtliche Bestimmungen und Verwaltungsvorschriften, die die Vergabe und Abwicklung der Zuwendungen regeln.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
95 Prozent
Einsendeschluss:
30.11. für das Folgejahr, 30.09. für das Folgejahr, 10.01. des laufenden Jahres, 31.03. des laufenden Jahres
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen (Deutschland)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Sport, Breitensport, Leistungssport, Sportstättenbau
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern
Verwaltet von: Sächsisches Staatsministerium des Innern, Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Zusätzliche Partner: Landessportbund Sachsen e.V. (LSB), Kreis- und Stadtsportbünde (KSB/SSB), Stiftung Sächsische Sporthilfe e.V., nationale Spitzenfachverbände, Landesfachverbände (LFV)