Förderung von Projekten im sportlichen Bereich Offen
Das Land Sachsen-Anhalt bietet gemeinnützigen Sportorganisationen finanzielle Unterstützung für Projekte außerhalb des regulären Trainings- und Wettkampfbetriebs. Diese Förderung zielt darauf ab, das Sportangebot zu verbessern, ehrenamtliche Tätigkeiten zu stärken und zielgruppenspezifische Maßnahmen wie Inklusion und Integration zu unterstützen.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an gemeinnützige Sportorganisationen in Sachsen-Anhalt. Es zielt darauf ab, ein breites Spektrum von Sportprojekten zu unterstützen, die über den regulären Trainings- und Wettkampfbetrieb hinausgehen. Das Programm verfolgt soziale Ziele wie die Stärkung ehrenamtlicher Arbeit, die Förderung von Inklusion und Integration sowie die Verbesserung des Sportangebots für diverse Zielgruppen.
Was wird gefördert
Gefördert werden vielfältige Sportprojekte, die über den alltäglichen Sportbetrieb hinausgehen und bestimmte thematische Schwerpunkte aufweisen. Dies umfasst Maßnahmen zur Stärkung von Ehrenamt, zur Verbesserung des Sportangebots und spezifische Initiativen für unterschiedliche Zielgruppen. Die Zuwendung deckt projektbezogene Personal- und Sachausgaben ab.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung. Die Zuwendung wird im Wege der Anteilfinanzierung gewährt und kann bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen, wobei ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent aus Eigenmitteln erwartet wird.
Konditionen und Anforderungen
Die Antragstellung unterliegt spezifischen formalen und inhaltlichen Voraussetzungen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportorganisationen, die die Gesamtfinanzierung ihrer Projekte sicherstellen und einen Eigenanteil erbringen müssen. Die Förderung erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel und es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuwendung.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren beinhaltet eine gestaffelte Einreichung der Unterlagen. Zuerst müssen die Antragsunterlagen beim Landessportbund Sachsen-Anhalt zur Votumsabgabe eingereicht werden, bevor sie an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zur eigentlichen Bewilligung weitergeleitet werden. Die Auswahl der Projekte erfolgt auf Basis einer Prioritätenliste, die von einer Arbeitsgruppe erstellt wird.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf mehreren gesetzlichen Grundlagen und Richtlinien des Landes Sachsen-Anhalt, die den Rahmen für die Gewährung von Zuwendungen für Sportprojekte bilden. Diese rechtlichen Dokumente definieren den Zweck, die Empfänger und die Bedingungen der Förderung.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
Einsendeschluss:
30.09.2025
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Sachsen-Anhalt (Deutschland)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Sport
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Verwaltet von: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Zusätzliche Partner: Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V.
Website: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt