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Förderung von Projekten im sportlichen Bereich
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Land Sachsen-Anhalt bietet gemeinnützigen Sportorganisationen finanzielle Unterstützung für Projekte außerhalb des regulären Trainings- und Wettkampfbetriebs. Diese Förderung zielt darauf ab, das Sportangebot zu verbessern, ehrenamtliche Tätigkeiten zu stärken und zielgruppenspezifische Maßnahmen wie Inklusion und Integration zu unterstützen.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an gemeinnützige Sportorganisationen in Sachsen-Anhalt. Es zielt darauf ab, ein breites Spektrum von Sportprojekten zu unterstützen, die über den regulären Trainings- und Wettkampfbetrieb hinausgehen. Das Programm verfolgt soziale Ziele wie die Stärkung ehrenamtlicher Arbeit, die Förderung von Inklusion und Integration sowie die Verbesserung des Sportangebots für diverse Zielgruppen.

Was wird gefördert

Gefördert werden vielfältige Sportprojekte, die über den alltäglichen Sportbetrieb hinausgehen und bestimmte thematische Schwerpunkte aufweisen. Dies umfasst Maßnahmen zur Stärkung von Ehrenamt, zur Verbesserung des Sportangebots und spezifische Initiativen für unterschiedliche Zielgruppen. Die Zuwendung deckt projektbezogene Personal- und Sachausgaben ab.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung. Die Zuwendung wird im Wege der Anteilfinanzierung gewährt und kann bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen, wobei ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent aus Eigenmitteln erwartet wird.

Konditionen und Anforderungen

Die Antragstellung unterliegt spezifischen formalen und inhaltlichen Voraussetzungen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportorganisationen, die die Gesamtfinanzierung ihrer Projekte sicherstellen und einen Eigenanteil erbringen müssen. Die Förderung erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel und es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuwendung.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren beinhaltet eine gestaffelte Einreichung der Unterlagen. Zuerst müssen die Antragsunterlagen beim Landessportbund Sachsen-Anhalt zur Votumsabgabe eingereicht werden, bevor sie an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zur eigentlichen Bewilligung weitergeleitet werden. Die Auswahl der Projekte erfolgt auf Basis einer Prioritätenliste, die von einer Arbeitsgruppe erstellt wird.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf mehreren gesetzlichen Grundlagen und Richtlinien des Landes Sachsen-Anhalt, die den Rahmen für die Gewährung von Zuwendungen für Sportprojekte bilden. Diese rechtlichen Dokumente definieren den Zweck, die Empfänger und die Bedingungen der Förderung.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.09.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Sachsen-Anhalt (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Sport

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

Verwaltet von: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Zusätzliche Partner: Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V.

Website: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt