Förderung des kommunalen Sportstättenbaus und des Vereinssportstättenbaus Offen
Dieses Förderprogramm des Landes Sachsen-Anhalt unterstützt Bauvorhaben an Sportstätten sowie deren Ausstattung. Es zielt darauf ab, eine bedarfsgerechte und demografiefeste Sportstätteninfrastruktur für Breiten-, Behinderten- und Leistungssport zu schaffen. Der Zuschuss richtet sich an Kommunen, kommunale Unternehmen und gemeinnützige Sportorganisationen.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm richtet sich an Gemeinden, Verbandsgemeinden, Landkreise, kommunale Unternehmen und gemeinnützige Sportorganisationen in Sachsen-Anhalt. Ziel ist die Schaffung einer bedarfsgerechten Sportstätteninfrastruktur für Breiten-, Behinderten-, Gesundheits- und Leistungssport.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützt Bauvorhaben und Erst- oder Ersatzbeschaffung von Ausstattung an Sportstätten. Dies umfasst Sanierungen, Erweiterungen, Umbauten und Neubauten. Ein Fokus liegt auf der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit der Maßnahmen unter Berücksichtigung demografischer Entwicklungen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Anteilfinanzierung. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, wobei Eigenmittel in festgelegter Höhe aufzubringen sind.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragsstellung und Projektdurchführung sind diverse Bedingungen zu erfüllen, darunter die vollständige Planung und Finanzierungssicherung, Einhaltung von Zweckbindungsfristen, Barrierefreiheit sowie Nachweis der demografischen Bestandssicherheit. Zudem sind europäische Beihilferegeln zu beachten.
Antragsverfahren
Der Antrag ist jährlich bis zum 30. September für das Folgejahr beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt einzureichen. Das Verfahren beinhaltet die Vorlage umfangreicher Unterlagen und eine Priorisierung der Anträge durch eine Arbeitsgruppe.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des kommunalen Sportstättenbaus und des Vereinssportstättenbaus. Ergänzt wird diese durch verschiedene Landesgesetze, Haushaltsordnungen und die EU-Verordnung zur Freistellung bestimmter Beihilfen vom Anmeldeverfahren.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Einsendeschluss:
30.09.2025
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Sachsen-Anhalt (Germany)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Sportstättenbau, Sportvereine, Kommunen
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Verwaltet von: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Zusätzliche Partner: Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V., Kreis- und Stadtsportbund, Olympiastützpunkt Sachsen-Anhalt e.V., Spitzenverband, kommunale Spitzenverbände
Website: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt