Städtebauförderrichtlinien (StbFRL) Geschlossen
Das Saarland fördert nachhaltige Stadtentwicklung durch Zuschüsse an Gemeinden zur Behebung städtebaulicher Missstände und zur Stärkung als Wirtschafts- und Wohnstandort. Das Programm unterstützt vielfältige Maßnahmen von der Planung bis zur Durchführung und integriert auch EU-Mittel für energetische und soziale Projekte.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm richtet sich primär an saarländische Gemeinden zur Stärkung ihrer Städte und Gemeinden als Wirtschafts- und Wohnstandorte. Es definiert klare geografische Grenzen und verfolgt übergeordnete Ziele der nachhaltigen Stadtentwicklung, um städtebauliche Missstände zu beheben und die Lebensqualität zu verbessern. Gemeinden können die Fördermittel auch an Dritte weiterleiten.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm unterstützt eine breite Palette an städtebaulichen Maßnahmen, die von der Vorbereitung über Ordnungs- bis hin zu Baumaßnahmen reichen. Es legt fest, welche Kosten förderfähig sind und welche nicht, und fokussiert sich auf Projekte in verschiedenen Entwicklungsphasen, die zur nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung beitragen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei der Fördersatz in der Regel zwei Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt. Für Projekte, die mit EFRE-Mitteln kofinanziert werden, gelten spezifische Fördersätze und Kumulationsregeln. Es gibt keine explizit genannte maximale Förderhöhe pro Projekt, jedoch feste Quoten für die Bezuschussung.
Bedingungen und Anforderungen
Das Programm unterliegt strengen Bedingungen, die von der Antragsstellung bis zur Projektdurchführung reichen. Dazu gehören spezifische Anforderungen an die Planungsdokumente, die Notwendigkeit der Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, insbesondere bezüglich der Barrierefreiheit und des Beihilferechts.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfolgt über die Kommunalaufsicht und direkt an das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport. Es beginnt mit der Bewerbung um Programmaufnahme und mündet in die jährliche Antragstellung mit detaillierten Unterlagen. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch die Bewilligungsbehörde basierend auf festgelegten Kriterien und einer umfassenden Prüfung.
Rechtsgrundlage
Die Städtebauförderung im Saarland basiert auf den spezifischen Städtebauförderrichtlinien des Landes, die durch nationale und europäische Gesetze und Verordnungen ergänzt werden. Diese Richtlinien definieren den rechtlichen Rahmen für die Förderung und stellen die Transparenz der Bestimmungen sicher.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
66,67% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Offen bis:
31.12.2023
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Saarland (Deutschland)
Sektoren:
Bauwesen und Baustoffe, Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung, Sozialunternehmen
Förderbereiche:
Planung, Machbarkeitsstudie, Umsetzung, Infrastruktur, Piloterprobung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
Verwaltet von: Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
Zusätzliche Partner: Bund (Art. 104b GG), Europäische Union (EFRE), Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)