Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein (StBauFR SH 2015)
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Gemeinden mit der Städtebauförderung SH bei der Attraktivitätssteigerung von Innenstädten und Ortsteilzentren. Das Programm bietet Zuschüsse oder Darlehen für städtebauliche Maßnahmen, insbesondere in strukturell schwierigen Gebieten und zur Innenentwicklung, und zielt auf die Behebung von Missständen und die Schaffung nachhaltiger Strukturen ab.
Wer wird gefördert: Städtebauförderung in Schleswig-Holstein
Die Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein richten sich primär an Gemeinden, die umfassende städtebauliche Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung und zur Behebung von Missständen planen. Die Förderung zielt darauf ab, die Entwicklung und Erneuerung urbaner und ländlicher Räume im gesamten Bundesland zu unterstützen. Gemeinden können die Fördermittel unter bestimmten Voraussetzungen auch an Dritte weitergeben.
Was wird gefördert: Maßnahmen und Sektoren
Das Programm fördert eine breite Palette städtebaulicher Maßnahmen, die von vorbereitenden Untersuchungen über die Durchführung von Ordnungs- und Baumaßnahmen bis hin zu Abwicklungsmaßnahmen reichen. Es unterstützt Projekte in verschiedenen Sektoren, die zur Attraktivitätssteigerung und nachhaltigen Entwicklung von Gemeinden beitragen.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen oder Darlehen. Die Förderhöhe variiert je nach Art der Maßnahme und kann bis zu zwei Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, in bestimmten Fällen auch höher oder mit spezifischen Obergrenzen.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an spezifische Bedingungen gebunden, die von der Antragstellung bis zur Projektdurchführung und -abrechnung reichen. Diese umfassen rechtliche Vorgaben, planerische Konzepte und besondere Berücksichtigungen wie Klima- und Umweltschutz.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Städtebauförderung in Schleswig-Holstein ist strukturiert und erfordert die Einreichung spezifischer Unterlagen zu festgelegten Zeitpunkten. Die Bewilligung erfolgt durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) nach Zustimmung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIB).
Rechtsgrundlagen der Städtebauförderung SH
Die Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein (StBauFR SH 2015) bilden die zentrale rechtliche Grundlage für das Programm. Sie werden durch eine Reihe weiterer nationaler und landesspezifischer Gesetze und Vorschriften ergänzt, die die Durchführung und Verwaltung der Fördermittel regeln.
Ähnliche Programme
Keine ähnlichen Programme gefunden.
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Normalerweise 2/3 der zuwendungsfähigen Ausgaben; bis zu 100% für Maßnahmen der Vorbereitung und Durchführung (mit Ausnahmen); bis zu 50% für Maßnahmen der Abwicklung. Verfügungsfonds bis zu 30.000 € jährlich.
Einsendeschluss:
28.02.2026
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Zuschüsse im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung
Region:
Schleswig-Holstein (Deutschland)
Sektoren:
Bauwesen und Baustoffe, Umwelt- und Klimaschutz, Sozialunternehmen, Kultureinrichtungen, Forschung und Entwicklung, Verkehr und Logistik, Wasser- und Abfallwirtschaft, Sonstige
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Machbarkeitsstudie, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Umsetzung, Infrastruktur, Produktentwicklung, Kommerzialisierung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Monitoring, Evaluierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Verwaltet von:
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIB), Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Zusätzliche Partner:
Berufsverband Angewandte Kunst Schleswig-Holstein e.V. (BAK SH), Bundesverband Bildender Künstler Landesverband Schleswig-Holstein e.V. (BBK SH)