Städtebaulicher Denkmalschutz

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert denkmalgerechte Fassadensanierungen an Mietwohngebäuden im Fördergebiet Dulsberg. Dieses Programm ist Teil des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) und zielt darauf ab, den Erhalt historischer Gebäude mit energetischen Modernisierungen zu verbinden. Es bietet Grundstückseigentümer*innen und Erbbauberechtigten einen Zuschuss für spezifische Maßnahmen wie Backsteinverkleidung und Fugensanierung.

Wer wird gefördert?

Das Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ richtet sich an Grundstückseigentümer*innen und Erbbauberechtigte von Mietwohngebäuden in Hamburg-Dulsberg. Ziel ist es, den Erhalt denkmalwerter Fassaden mit energetischer Modernisierung zu verbinden und so die Stadtteilentwicklung zu unterstützen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden spezifische Maßnahmen zur denkmalgerechten Fassadensanierung an Mietwohngebäuden in Verbindung mit energetischen Modernisierungen. Dies umfasst Mehraufwendungen für Backsteinverkleidungen bei Dämmung und Fugensanierungen.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm gewährt nicht-rückzahlbare Zuschüsse für denkmalgerechte Fassadensanierungen. Die Förderhöhe kann bis zu 50 Prozent der Sanierungskosten betragen, mit spezifischen pauschalen Zuschüssen pro Quadratmeter für verschiedene Backsteinfassadenarbeiten.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, darunter die gleichzeitige energetische Modernisierung und die Einhaltung von Mietpreis- und Belegungsbindungen. Antragsteller müssen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen und die Gesamtfinanzierung des Bauvorhabens sicherstellen.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung ist vor Baubeginn bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) einzureichen. Die Bewilligung erfolgt nach einer Prüfung des Antrags und Bestätigung der Förderwürdigkeit durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen.

Rechtsgrundlage

Die Förderrichtlinie basiert auf dem Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetz und dem Baugesetzbuch. Sie legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gewährung von Zuschüssen für denkmalgerechte Fassadensanierungen fest.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

50 Prozent der Sanierungskosten

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Dulsberg (Hamburg)

Sektoren

Sektoren:

Bauwesen und Baustoffe, Dienstleistungssektor, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Eigentümer und Erbbauberechtigte von Mietwohngebäuden

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Freie und Hansestadt Hamburg

Verwaltet von:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Zusätzliche Partner:

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen – Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung (BSW/WSB), Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH)

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