Stärkung des europäischen Wissenschaft-für-Politik-Ökosystems
Das Programm „Stärkung des europäischen Wissenschaft-für-Politik-Ökosystems“, eine Schlüsselinitiative im Rahmen von Horizont Europa, zielt darauf ab, die evidenzbasierte Politikgestaltung auf dem gesamten Kontinent zu stärken. Es konzentriert sich auf den Aufbau eines robusten und vernetzten Wissenschaft-für-Politik (S4P)-Ökosystems durch Kooperationen, Netzwerkunterstützung und die Förderung bewährter Verfahren. Dieses Programm ist darauf ausgelegt, wissenschaftliche Expertise tiefer in die Politikentwicklung auf allen Regierungsebenen zu integrieren und sicherzustellen, dass Entscheidungen auf dem besten verfügbaren Wissen basieren.
Wer wird gefördert: Förderfähige Antragsteller und geografischer Geltungsbereich
Dieser Abschnitt beschreibt die Förderkriterien für Antragsteller, die erforderliche Konsortialstruktur und die geografischen Gebiete, die vom Programm „Stärkung des europäischen Wissenschaft-für-Politik-Ökosystems“ abgedeckt werden. Er hebt auch das übergeordnete Ziel hervor, die evidenzbasierte Politikgestaltung in ganz Europa durch die Stärkung des Wissenschaft-für-Politik (S4P)-Ökosystems zu fördern.
Was wird gefördert: Projektumfang und Themenbereiche
Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Projekten, Themenbereichen und Aktivitäten, die im Rahmen des Programms „Stärkung des europäischen Wissenschaft-für-Politik-Ökosystems“ förderfähig sind. Er präzisiert auch allgemeine Richtlinien für abgedeckte Kosten und das typische Entwicklungsstadium unterstützter Initiativen.
Art und Umfang der Finanzierung für europäische S4P
Dieser Abschnitt beschreibt die finanziellen Details des Programms „Stärkung des europäischen Wissenschaft-für-Politik-Ökosystems“, einschließlich der Art der finanziellen Unterstützung, der maximal verfügbaren Förderung pro Projekt und der erwarteten Dauer der geförderten Maßnahmen.
Bedingungen und Anforderungen für die Wissenschaft-für-Politik-Förderung
Dieser Abschnitt beschreibt die wesentlichen Bedingungen und Anforderungen für Antragsteller und Begünstigte, die am Programm „Stärkung des europäischen Wissenschaft-für-Politik-Ökosystems“ teilnehmen. Er behandelt Antragsbedingungen, Konsortialregeln, Haushaltsvorgaben und andere wichtige Bestimmungen, um die Einhaltung und effektive Projektdurchführung sicherzustellen.
Antragsverfahren für S4P-Förderung
Dieser Abschnitt führt potenzielle Antragsteller durch den Bewerbungsprozess für das Programm „Stärkung des europäischen Wissenschaft-für-Politik-Ökosystems“, von der Einreichung über die Evaluierung bis zur Benachrichtigung über die Entscheidung.
Rechtsgrundlage: Grundlagen des S4P-Programms
Dieser Abschnitt umreißt die maßgeblichen rechtlichen und offiziellen Dokumente, die das Förderprogramm „Stärkung des europäischen Wissenschaft-für-Politik-Ökosystems“ untermauern und regeln, und liefern dessen grundlegendes Mandat und operativen Rahmen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
2.000.000 €
Förderbudget:
2.000.000 €
Einsendeschluss:
18.09.2025
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Das Programm richtet sich primär an Mitgliedstaaten der Europäischen Union und assoziierte Länder, um die paneuropäische und internationale Zusammenarbeit zur Stärkung des Wissenschaft-für-Politik-Ökosystems in ganz Europa und darüber hinaus zu fördern.
Sektoren:
Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelt- und Klimaschutz, Sonstige
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau, Politikentwicklung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Sensibilisierungskampagnen
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Zusätzliche Partner:
Das Gemeinsame Forschungszentrum (JRC) kann das Konsortium unterstützen, indem es Expertise im institutionellen, individuellen und gemeinschaftlichen Kapazitätsaufbau für Wissenschaft für Politik (S4P) bereitstellt und die Komplementarität mit den Reformen der öffentlichen Verwaltung in den Mitgliedstaaten im Rahmen des Instruments für technische Unterstützung sicherstellt.
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