Einrichtungen zur Stärkung des Miteinanders der Generationen und des nachbarschaftlichen Zusammenlebens (RL Mehrgenerationen)
Das Land Niedersachsen fördert Einrichtungen, die das Miteinander der Generationen und das nachbarschaftliche Zusammenleben stärken. Zuschüsse werden für Mehrgenerationenhäuser und selbstorganisierte Treffpunkte gewährt, um soziale Teilhabe und Familienzusammenhalt zu unterstützen. Das Programm lief bis Ende 2024 und zielte darauf ab, lokale soziale Infrastrukturen zu festigen.
Wer wird gefördert
Das Land Niedersachsen fördert juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die in Niedersachsen Einrichtungen zur Stärkung des Miteinanders der Generationen und des nachbarschaftlichen Zusammenlebens betreiben. Die Förderung zielt darauf ab, die Gemeinschaft zu stärken und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Was wird gefördert
Gefördert werden Personal- und Sachkosten von Einrichtungen, die die Gemeinschaft der Generationen und das nachbarschaftliche Leben fördern. Dies umfasst Mehrgenerationenhäuser, selbstorganisierte Treffpunkte für Eltern sowie überregionale Maßnahmen zur Unterstützung und Vernetzung dieser Einrichtungen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu Personal- und Sachkosten. Die maximale Förderhöhe beträgt bis zu 6.000 EUR für die meisten Einrichtungen, mit speziellen Regelungen für Mehrgenerationenhäuser, die im Rahmen des Bundesprogramms kofinanziert werden, sowie für Mütterzentren.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung sind verschiedene Bedingungen zu erfüllen, darunter die Orientierung am regionalen Bedarf, die Abstimmung mit lokalen sozialen Diensten und die Gewährleistung des barrierefreien Zugangs. Selbstorganisierte Treffpunkte müssen zudem spezifische Öffnungszeiten und Angebote vorweisen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Förderung erfordert die Einreichung von Anträgen und Finanzierungsplänen beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Vergabe der Mittel.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf der Richtlinie des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, ergänzt durch die Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung. Diese Dokumente legen den rechtlichen Rahmen und die Fördervoraussetzungen fest.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
6.000 EUR
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Niedersachsen (Deutschland)
Sektoren:
Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Verwaltet von:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie