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Förderung von Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung (Start?Zuschuss!)
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025

Der Freistaat Bayern unterstützt innovative Existenzgründungen im Bereich Digitalisierung mit der Anlaufförderung „Start?Zuschuss!“. Das Programm bietet ausgewählten Startups einen direkten Zuschuss zur Deckung ihrer Anlaufkosten und hilft ihnen, sich am Markt zu etablieren. Es ist Teil einer umfassenden Initiative zur Stärkung des bayerischen Start-up-Ökosystems.

Wer wird gefördert

Dieses Kapitel beleuchtet die spezifischen Zielgruppen und den geografischen Fokus des Förderprogramms „Start?Zuschuss!“. Es werden die Kriterien für antragsberechtigte Unternehmen und Personen sowie die übergeordneten Ziele der Unterstützung innovativer digitaler Geschäftsmodelle in Bayern dargelegt.

Was wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt, welche Arten von Projekten und thematischen Schwerpunkten durch das Programm „Start?Zuschuss!“ finanziert werden. Es werden die förderfähigen Sektoren, die abgedeckten Kostenarten sowie die bevorzugten Entwicklungsphasen der unterstützten Projekte detailliert aufgeführt.

Art und Umfang der Förderung

Dieses Kapitel gibt Aufschluss über die finanziellen Rahmenbedingungen des Programms „Start?Zuschuss!“. Es werden die Art der finanziellen Unterstützung, die maximale Förderhöhe sowie die Dauer der Projektfinanzierung für Unternehmensneugründungen im Digitalisierungsbereich in Bayern erläutert.

Bedingungen und Anforderungen

In diesem Abschnitt werden die wesentlichen Regeln und Auflagen für Antragsteller und geförderte Unternehmen im Rahmen des „Start?Zuschuss!“-Programms vorgestellt. Es werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Bewerbung, Hinweise zu Konsortien, die Relevanz der De-minimis-Verordnung und weitere wichtige Bestimmungen detailliert.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt führt durch den Prozess der Antragstellung für die „Start?Zuschuss!“-Förderung. Es werden die einzelnen Schritte von der Bewerbung über die Juryauswahl bis zur Bewilligung und Auszahlung der Mittel aufgezeigt, um eine transparente Übersicht über den Ablauf zu bieten.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt umreißt die rechtlichen und offiziellen Dokumente, welche das Förderprogramm „Start?Zuschuss!“ autorisieren und steuern. Es werden die primären Quellen seiner Legitimität und die maßgeblichen übergeordneten Vorschriften beschrieben, die den Betrieb des Programms prägen.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

36.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

30.06.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Bayern (ausgenommen Landeshauptstadt München und Landkreis München)

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Softwareentwicklung, Forschung und Entwicklung, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Existenzgründer im Bereich Digitalisierung

Förderbereiche

Förderbereiche:

Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung, Markteinführung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Verwaltet von: Regierungen; Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Zusätzliche Partner: WERK1.Bayern, BayStartUP, Bayern Kapital, Bayerische Forschungs- und Innovationsagentur

Website: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie