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Startfinanzierung 80
Offen

Darlehen
Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025

Die Startfinanzierung 80 ist ein Förderprogramm der L-Bank in Kooperation mit der KfW, das Existenzgründungen und junge Unternehmen in Baden-Württemberg unterstützt. Es bietet zinsgünstige Darlehen und eine obligatorische Bürgschaft. Handwerksmeister können zudem eine zusätzliche Meistergründungsprämie erhalten, um ihre Selbstständigkeit zu fördern.

Wer wird gefördert?

Dieses Programm der L-Bank unterstützt Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie junge Unternehmen in Baden-Württemberg in den ersten fünf Jahren ihrer Geschäftstätigkeit. Es richtet sich an gewerbliche Unternehmen sowie Angehörige freier Berufe und bietet zudem eine spezielle Förderung für Jungmeisterinnen und Jungmeister im Handwerk.

Was wird gefördert?

Dieser Abschnitt erläutert die Arten von Projekten und Kosten, die im Rahmen der Startfinanzierung 80 gefördert werden können. Der Fokus liegt auf Gründungs-, Übernahme- und Festigungsvorhaben sowie den damit verbundenen notwendigen Investitionen und Betriebsmitteln.

Art und Umfang der Finanzierung

Die Startfinanzierung 80 wird als zinsverbilligtes längerfristiges Darlehen bereitgestellt, ergänzt durch eine obligatorische Bürgschaft. Darüber hinaus gibt es spezielle Tilgungszuschüsse für Jungmeister im Handwerk. Dieser Abschnitt beschreibt die finanziellen Rahmenbedingungen, einschließlich der Darlehenshöhe, Laufzeiten und anfallenden Kosten.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Beantragung und den Erhalt der Förderung müssen Antragstellende und Vorhaben spezifische rechtliche und operative Bedingungen erfüllen. Dies umfasst Voraussetzungen für die Qualifikation der Gründer, Einhaltung von EU-Beihilferegeln, insbesondere der De-minimis-Verordnung, sowie Ausschlüsse für bestimmte Vorhaben und Unternehmen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Startfinanzierung 80 erfolgt über die Hausbank des Antragstellers, welche die Unterlagen an die L-Bank weiterleitet. Der Prozess beinhaltet die fristgerechte Einreichung notwendiger Dokumente und sieht Beratungsangebote für Gründer vor.

Rechtliche Grundlagen

Dieser Abschnitt beschreibt die rechtlichen und regulativen Grundlagen, die das Förderprogramm „Startfinanzierung 80“ legitimieren und dessen Durchführung steuern, einschließlich relevanter EU-Beihilfevorschriften.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

600.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

30.06.2031

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Baden-Württemberg (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Gesundheitswesen, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Existenzgründer/innen, junge Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe, Jungmeister/innen im Handwerk

Förderbereiche

Förderbereiche:

Markteinführung, Skalierung, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: L-Bank, KfW, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Verwaltet von: L-Bank

Zusätzliche Partner: Bürgschaftsbank Baden-Württemberg

Website: Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank)