Freie Straffälligenhilfe und Opferschutz Offen
Das Land Schleswig-Holstein bietet Zuschüsse zur Förderung von Projekten der freien Straffälligenhilfe und des Opferschutzes an. Das Programm zielt darauf ab, die soziale Strafrechtspflege und Kriminalpolitik zu stärken, indem es Resozialisierungsmaßnahmen, Präventionsprogramme und Unterstützungsangebote für Täter und Opfer finanziert. Es ermöglicht steuerbegünstigten Körperschaften und anderen geeigneten Trägern, flexible und bedarfsgerechte Hilfen anzubieten.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm richtet sich an steuerbegünstigte Körperschaften und andere geeignete Anbieter, die sich in Schleswig-Holstein für die freie Straffälligenhilfe und den Opferschutz engagieren. Ziel ist die Stärkung der sozialen Strafrechtspflege und Kriminalpolitik durch gezielte Unterstützung.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert eine breite Palette von Projekten und Maßnahmen in der Straffälligen- und Opferhilfe, von Täter-Opfer-Ausgleich über therapeutische Angebote bis hin zu psychosozialer Prozessbegleitung und Integrationsmaßnahmen. Die förderfähigen Ausgaben sind klar definiert, wobei Sach- und Personalkosten berücksichtigt werden, während Bewirtungskosten ausgeschlossen sind. Die Projekte können unterschiedliche Entwicklungsstadien umfassen, von der Konzeptentwicklung bis zur Implementierung und Nachsorge.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, die als Fehlbedarfsfinanzierung mit Höchstbetragsbegrenzung gewährt werden. Die genaue Höhe der Förderung richtet sich nach der jeweiligen Einzelförderrichtlinie der Projekte.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung unterliegt spezifischen Bedingungen wie der Pflicht zur Eigenbeteiligung und der vorrangigen Inanspruchnahme anderer öffentlicher Fördermittel. Es bestehen zudem Verpflichtungen zur Erstellung von Nachweisen und Berichten zur Effektivitätsprüfung.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss schriftlich und elektronisch bis zum 30. September eines Jahres für das Folgejahr beim zuständigen Ministerium eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen und die Auszahlung nach einem Auszahlungsplan. Die Verwendung der Mittel ist durch zahlenmäßige und sachliche Berichte nachzuweisen.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf der "Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der Freien Straffälligenhilfe und von Maßnahmen des Opferschutzes 2022 bis 2026", die vom Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz sowie dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung erlassen wurde. Ergänzend gelten das Resozialisierungsgesetz Schleswig-Holstein und haushaltsrechtliche Bestimmungen.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der jeweiligen Einzelförderrichtlinie.
Einsendeschluss:
30.09.2025
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Schleswig-Holstein (Deutschland)
Sektoren:
Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor, Forschung und Entwicklung, Bildung und Berufsbildung, Umwelt- und Klimaschutz, Sozialunternehmen
Begünstigte:
Straffälligenhilfe, Opferschutz, Resozialisierung, soziale Strafrechtspflege
Förderbereiche:
Planung, Experimentelle Entwicklung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Monitoring
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Justiz und Gesundheit, Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung
Verwaltet von: Ministerium für Justiz und Gesundheit