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Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RZStra)
Geschlossen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Die Richtlinien für Zuwendungen zu Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RZStra) boten Kommunen in Bayern die Möglichkeit, Zuschüsse für den Bau und Ausbau ihrer Verkehrsinfrastruktur zu erhalten. Ziel war es, die Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zu verbessern und dringende Infrastrukturprojekte zu unterstützen. Die Förderung umfasste ein breites Spektrum an Maßnahmen, von Kreis- und Gemeindestraßen bis hin zu Radschnellwegen.

Wer wird gefördert

Dieses Kapitel erläutert, welche Entitäten für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben in Bayern in Frage kommen, welche geographischen Gebiete abgedeckt sind und welche übergeordneten Ziele mit dem Programm verfolgt werden. Es richtet sich primär an kommunale Baulastträger, die zur Verbesserung der lokalen Verkehrsinfrastruktur beitragen möchten.

Was wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Projekten und Maßnahmen, die im Rahmen der Förderung finanziell unterstützt werden konnten. Es werden sowohl die förderfähigen Bereiche als auch die spezifischen Kostenkategorien und der Entwicklungsstand der Projekte detailliert aufgeführt.

Art und Umfang der Förderung

Dieses Kapitel befasst sich mit den finanziellen Aspekten der Förderung, einschließlich der Art der finanziellen Unterstützung, der maximalen Förderhöhe und der Laufzeit der geförderten Projekte. Es werden die Bedingungen für die Bemessung der Zuwendung und mögliche Abweichungen dargestellt.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt erläutert die wesentlichen Regeln und Bestimmungen, die Antragsteller und Zuwendungsempfänger im Rahmen des Programms einhalten mussten. Dies umfasst Kriterien für die Antragstellung, Kooperationsregeln, finanzielle Auflagen und weitere wichtige Vorgaben.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt beschreibt den gesamten Prozess der Antragstellung, von der Vorbereitung über die Einreichung der Unterlagen bis hin zur Prüfung und Bewilligung der Zuwendungen. Es werden die beteiligten Behörden und die verschiedenen Phasen des Auswahlprozesses erläutert.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt fasst die rechtlichen Grundlagen zusammen, die das Förderprogramm Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RZStra) etablieren und regeln. Es werden die Richtlinie und die zugrunde liegenden Gesetze genannt, die dem Programm seine Legitimität verleihen.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

maximal 80% der zuwendungsfähigen Kosten, max. 90% Gesamtförderung

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bayern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Verkehr und Logistik, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Gemeinden, Landkreise und rechtsfähige kommunale Zusammenschlüsse

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Verwaltet von: Bezirksregierung, Staatliche Straßenbauverwaltung (Regierungen, Staatliche Bauämter, Tiefbauverwaltung des Landratsamtes)

Website: BayernPortal