Zuwendungen an Fachstellen für Sucht und Suchtprävention
Das Land Niedersachsen unterstützt Fachstellen für Suchtberatung und Suchtprävention, um die Hilfen für Suchtgefährdete und Suchtkranke zu verbessern. Die Förderung erfolgt als Zuschuss für Maßnahmen im Bereich Prävention, Beratung, Therapie, Rehabilitation und Integrationshilfe. Die Höhe des Zuschusses wird durch einen festgelegten Berechnungsschlüssel ermittelt, der von der Einwohnerzahl abhängig ist.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an gemeinnützige Einrichtungen und freie Träger in Niedersachsen, die sich der Suchtberatung und Suchtprävention widmen. Ziel ist die Verbesserung der Hilfsangebote für Suchtgefährdete und Suchtkranke im gesamten Bundesland.
Was wird gefördert
Gefördert werden vielfältige Maßnahmen, die direkt mit den Aufgaben der Fachstellen für Sucht und Suchtprävention verbunden sind. Dies umfasst sowohl präventive Aktivitäten als auch direkte Hilfsangebote für Suchtgefährdete und Suchtkranke über verschiedene Entwicklungsphasen hinweg.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet Zuschüsse zur institutionellen Förderung, deren Höhe sich nach einem bevölkerungsabhängigen Schlüssel richtet. Die Finanzierung kann bis zu 50% der Gesamtausgaben abdecken und berücksichtigt spezifische Bedarfe und zusätzliche Leistungen.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller eine Reihe von Bedingungen erfüllen, die von der Bedarfsprüfung über die Konzeption der Arbeit bis hin zur personellen Ausstattung und Qualitätsstandards reichen.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss jährlich bis zum 30. Juni für das folgende Förderjahr beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie eingereicht werden. Die Entscheidung über die Zuwendung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Bewilligungsbehörde.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, die dessen rechtlichen Rahmen und die operativen Vorschriften festlegt. Ergänzt wird dies durch allgemeine Haushaltsvorschriften.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Mindestens 30.700 €; Der Zuschuss wird durch einen Pauschalbetrag von 3.070 € (3.830 € für Hannover) je angefangene 10.000 Einwohner berechnet, mit der Möglichkeit einer Erhöhung von bis zu 23.000 € pro Vollzeitstelle für Präventionsfachkräfte.
Einsendeschluss:
30.06.2025
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Niedersachsen
Sektoren:
Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen
Begünstigte:
Suchtberatung & Suchtprävention
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung, Sensibilisierungskampagnen, Kapazitätsaufbau, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Verwaltet von:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Zusätzliche Partner:
Region Hannover, Landkreise, kreisfreie Städte (für Bedarfsprüfung und Kofinanzierung), Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen (NLS) (fachliche Stellungnahme und Beratung)