Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten
Das Programm des Freistaates Thüringen unterstützt Unternehmen bei der Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten. Es bietet finanzielle Zuschüsse für die Anwerbung und, falls erforderlich, für die Sprachausbildung dieser Personen bis zum B2-Niveau. Ziel ist die Deckung des Fachkräftebedarfs und die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit in Thüringen.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung
Dieses Förderprogramm des Freistaates Thüringen richtet sich an Unternehmen, die in Thüringen ansässig sind und dort ausbilden. Ziel ist es, den Fachkräftebedarf zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen durch die Gewinnung qualifizierter Auszubildender aus Drittstaaten zu stärken.
Was wird gefördert: Projekte und Maßnahmen
Das Programm unterstützt Unternehmen bei der Anwerbung und Integration von Auszubildenden aus Drittstaaten. Die Förderung umfasst sowohl die Anwerbung von Personen mit bereits vorhandenen Deutschkenntnissen als auch die Kombination aus Anwerbung und Sprachausbildung bis zum B2-Niveau.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung und wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Die Höhe der Förderung variiert je nach Vorliegen von Deutschkenntnissen zum Zeitpunkt der Anwerbung.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen bestimmte rechtliche, administrative und operative Voraussetzungen erfüllt sein. Dies umfasst spezifische Anforderungen an die Anwerbung, die Durchführung der Sprachausbildung und die Einhaltung der De-minimis-Regelungen.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss schriftlich und formgebunden beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) eingereicht werden, und zwar vor Beginn der geplanten Maßnahme. Die Bewilligung erfolgt nach Ermessen der Behörde.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf der Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten und unterliegt verschiedenen übergeordneten Regelwerken, insbesondere der De-minimis-Verordnung der EU und haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Landes Thüringen.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
4.000 €
Offen bis:
14.05.2025
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Thüringen (Deutschland)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Unternehmen in Industrie und Handel, Handwerk und Freie Berufe
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG)
Verwaltet von:
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG)