Investive Förderung von Familieneinrichtungen Offen
Der Freistaat Thüringen unterstützt freie gemeinnützige und kommunale Träger bei investiven Maßnahmen zur Schaffung und Modernisierung von Familieneinrichtungen. Das Programm zielt darauf ab, eine zeitgemäße Infrastruktur für Beratung, Bildung und Erholung von Familien zu etablieren. Gefördert werden unter anderem der Neu- und Ausbau sowie die Ausstattung von Familienferienstätten und verschiedenen Familienhilfeeinrichtungen.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm richtet sich an gemeinnützige und kommunale Träger im Freistaat Thüringen, die Familien durch eine zeitgemäße Infrastruktur unterstützen möchten. Ziel ist die Stärkung von Familien durch bedarfsgerechte Angebote in den Bereichen Beratung, Bildung und Erholung.
Was wird gefördert?
Gefördert werden investive Maßnahmen zur Schaffung und Modernisierung von Familieneinrichtungen. Dies umfasst sowohl bauliche Veränderungen als auch die technische und inventarmäßige Ausstattung. Ausgeschlossen sind in der Regel laufende Betriebskosten und bestimmte Grundstücksausgaben.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projekt- und Anteilsfinanzierung gewährt. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Art der Einrichtung und ob eine Bundesbeteiligung vorliegt, wobei Eigenmittel in bestimmten Fällen erforderlich sind und auch unentgeltliche Arbeitsleistungen angerechnet werden können.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung und Durchführung der Förderung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, darunter die Barrierefreiheit von Neubauten, Eigentums- oder Nutzungsrechte an der Einrichtung sowie die Beteiligung kommunaler Träger bei bestimmten Familienhilfeeinrichtungen.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess umfasst eine obligatorische Voranmeldung des geplanten Vorhabens beim zuständigen Ministerium, gefolgt von einer Aufforderung zur Antragstellung. Die eigentliche Antragstellung erfolgt dann beim Thüringer Landesverwaltungsamt.
Rechtsgrundlagen
Die investive Förderung von Familieneinrichtungen in Thüringen basiert auf einer spezifischen Richtlinie, die durch Landeshaushaltsordnungen und relevante Sozialgesetzbücher ergänzt wird.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (variiert je nach Einrichtungstyp und Bundesbeteiligung)
Einsendeschluss:
30.09.2025
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Thüringen (Deutschland)
Sektoren:
Dienstleistungssektor, Gesundheitswesen
Förderbereiche:
Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Verwaltet von: Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)