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Investive Förderung von Familieneinrichtungen
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Der Freistaat Thüringen unterstützt freie gemeinnützige und kommunale Träger bei investiven Maßnahmen zur Schaffung und Modernisierung von Familieneinrichtungen. Das Programm zielt darauf ab, eine zeitgemäße Infrastruktur für Beratung, Bildung und Erholung von Familien zu etablieren. Gefördert werden unter anderem der Neu- und Ausbau sowie die Ausstattung von Familienferienstätten und verschiedenen Familienhilfeeinrichtungen.

Wer wird gefördert?

Dieses Förderprogramm richtet sich an gemeinnützige und kommunale Träger im Freistaat Thüringen, die Familien durch eine zeitgemäße Infrastruktur unterstützen möchten. Ziel ist die Stärkung von Familien durch bedarfsgerechte Angebote in den Bereichen Beratung, Bildung und Erholung.

Was wird gefördert?

Gefördert werden investive Maßnahmen zur Schaffung und Modernisierung von Familieneinrichtungen. Dies umfasst sowohl bauliche Veränderungen als auch die technische und inventarmäßige Ausstattung. Ausgeschlossen sind in der Regel laufende Betriebskosten und bestimmte Grundstücksausgaben.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projekt- und Anteilsfinanzierung gewährt. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Art der Einrichtung und ob eine Bundesbeteiligung vorliegt, wobei Eigenmittel in bestimmten Fällen erforderlich sind und auch unentgeltliche Arbeitsleistungen angerechnet werden können.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Beantragung und Durchführung der Förderung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, darunter die Barrierefreiheit von Neubauten, Eigentums- oder Nutzungsrechte an der Einrichtung sowie die Beteiligung kommunaler Träger bei bestimmten Familienhilfeeinrichtungen.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess umfasst eine obligatorische Voranmeldung des geplanten Vorhabens beim zuständigen Ministerium, gefolgt von einer Aufforderung zur Antragstellung. Die eigentliche Antragstellung erfolgt dann beim Thüringer Landesverwaltungsamt.

Rechtsgrundlagen

Die investive Förderung von Familieneinrichtungen in Thüringen basiert auf einer spezifischen Richtlinie, die durch Landeshaushaltsordnungen und relevante Sozialgesetzbücher ergänzt wird.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (variiert je nach Einrichtungstyp und Bundesbeteiligung)

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.09.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Thüringen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Gesundheitswesen

Förderbereiche

Förderbereiche:

Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Verwaltet von: Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)

Website: Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)