Bürgschaften zugunsten der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
Das Landesbürgschaftsprogramm des Freistaates Thüringen bietet Unternehmen und Freiberuflern eine entscheidende Unterstützung, wenn sie keine ausreichenden Sicherheiten für Bankkredite haben. Es ermöglicht die Besicherung von Darlehen für Investitionen und Betriebsmittel, wobei die Bürgschaftshöhe bis zu 80% des Kreditvolumens erreichen kann. Dieses Programm ist ein zentrales Instrument zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in Thüringen.
Wer wird gefördert?
Das Landesbürgschaftsprogramm des Freistaates Thüringen richtet sich an gewerbliche Unternehmen und Freiberufler, die finanzielle Sicherheiten für Kredite benötigen. Die Förderung ist primär auf Vorhaben in Thüringen ausgerichtet, mit Ausnahmen für Mehrheitsanteilserwerbe an Unternehmen in ganz Deutschland. Ziel ist die Besicherung volkswirtschaftlich förderungswürdiger Vorhaben, an denen das Land ein besonderes Interesse hat.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützt die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln für gewerbliche Unternehmen und Freiberufler in Thüringen. Es umfasst eine breite Palette an förderfähigen Branchen und konzentriert sich auf die Sicherstellung der Liquidität und den Ausbau der Geschäftstätigkeit, insbesondere in den Phasen der Umsetzung und Kommerzialisierung von Vorhaben.
Art und Umfang der Förderung
Das Landesbürgschaftsprogramm bietet Ausfallbürgschaften als finanzielles Instrument an, um Kredite abzusichern. Die Bürgschaftshöhe variiert je nach Vorhaben und kann bis zu 80% des Kredits betragen, unter bestimmten Bedingungen auch 90% oder 60%. Die Laufzeiten sind je nach Verwendungszweck begrenzt.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Teilnahme am Landesbürgschaftsprogramm gelten spezifische Voraussetzungen, darunter die Notwendigkeit eines tragfähigen Unternehmenskonzepts und das Fehlen ausreichender Eigensicherheiten. Es sind zudem EU-beihilferechtliche Bestimmungen zu beachten. Antragsteller müssen auch persönliche Mithaftungen leisten und bestimmte Kosten sowie Verwaltungsgebühren berücksichtigen.
Antragsverfahren
Der Antrag für eine Landesbürgschaft ist bei PricewaterhouseCoopers GmbH als beauftragtem Mandatar zu stellen und erfordert detaillierte Unterlagen, darunter eine Bereitschaftserklärung der Bank und eine steuerliche Bescheinigung. Die Begutachtung erfolgt durch den Mandatar, die finale Entscheidung trifft der Landesbürgschaftsausschuss und die Thüringer Finanzministerin. Die Bürgschaft wird nach der Unterzeichnung und Annahme wirksam.
Rechtsgrundlage
Das Landesbürgschaftsprogramm basiert auf der Richtlinie für die Übernahme von Bürgschaften durch den Freistaat Thüringen, gestützt auf die Thüringer Landeshaushaltsordnung und das jeweilige Haushaltsgesetz. Es integriert zudem diverse EU-beihilferechtliche Regelungen, um die Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt sicherzustellen.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 80% des Kredits (mind. 3.000.000 € Kreditvolumen), bis zu 90% im Ukraine-Hilfsprogramm
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2028
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Thüringen (Deutschland), Deutschland
Sektoren:
Sonstige
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Kommerzialisierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Finanzen des Landes Thüringen
Verwaltet von:
PwC PricewaterhouseCoopers GmbH
Website: