Förderung nach dem Landesjugendförderplan (RL-LJFP) Geschlossen
Der Landesjugendförderplan Thüringen (RL-LJFP) bietet Trägern der freien Jugendhilfe die Möglichkeit, Zuschüsse für Maßnahmen in der Jugendbildung und Jugendarbeit zu erhalten. Das Programm fördert eine bedarfsgerechte Angebotsstruktur, die Trägervielfalt und die Beteiligung junger Menschen in Thüringen, um eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Jugendhilfe sicherzustellen.
Wer wird gefördert?
Der Landesjugendförderplan Thüringen (RL-LJFP) richtet sich an Träger der freien Jugendhilfe in Thüringen. Er zielt darauf ab, die Bereitstellung bedarfsgerechter Angebote in der Jugendhilfe zu unterstützen, die Vielfalt der Träger und Angebote zu fördern sowie die Beteiligung junger Menschen an Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit zu stärken. Die geförderten Maßnahmen müssen in der Regel einen überörtlichen Charakter haben.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen in der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit. Dies umfasst insbesondere die außerschulische Jugendbildung, kulturelle Jugendarbeit, Kinder- und Jugenderholung sowie internationale Jugendarbeit. Zudem werden struktursichernde Tätigkeiten und verbandseigene Bildungsprozesse gefördert.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung, wobei die Höhe der Zuwendung von der Art der Maßnahme und der Teilnehmerzahl abhängt. Eine Vollfinanzierung ist ausgeschlossen, und es gelten spezifische Tagespauschalen und Höchstbeträge.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, darunter die Übereinstimmung mit dem Landesjugendförderplan, der überörtliche Charakter der Maßnahme und die Einhaltung spezifischer Richtlinien bezüglich Fachkräfte und Vergütung. Zudem sind detaillierte Budget- und Stellenpläne für bestimmte Geschäftsstellen erforderlich.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren variiert je nach Fördergegenstand, wobei die meisten Anträge bis zum 30. November des Vorjahres oder spätestens acht Wochen vor Maßnahmenbeginn einzureichen sind. Die Bewilligung und Auszahlung erfolgen nach einer grundsätzlichen Förderentscheidung durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, primär durch die GFAW.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Träger der freien Jugendhilfe im Rahmen des Landesjugendförderplanes (RL-LJFP) sowie weiteren landes- und bundesrechtlichen Bestimmungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Variabel je nach Maßnahmeart und Teilnehmeranzahl, mit spezifischen Tagespauschalen und Höchstbeträgen pro Aktivität. Z.B. bis zu 34 €/Tag/TN für mehrtägige außerschulische Jugendbildung oder bis zu 1.500 € für Beratungsleistungen.
Offen bis:
31.12.2023
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Thüringen
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Kultureinrichtungen, Sozialunternehmen, Dienstleistungssektor
Begünstigte:
Jugendhilfe, Jugendbildung, Jugendarbeit
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Freistaat Thüringen, vertreten durch das für Kinder- und Jugendhilfe zuständige Ministerium
Verwaltet von: Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA), Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH (GFAW)
Zusätzliche Partner: Landesjugendhilfeausschuss, Landesjugendring Thüringen e.V., Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung Thüringen e.V.