Thüringer Europaförderrichtlinie (ThürEFR) Geschlossen
Die Thüringer Europaförderrichtlinie (ThürEFR) unterstützt Projekte von besonderer europapolitischer Bedeutung im Freistaat Thüringen. Ziel ist es, die Kenntnisse über die Europäische Union zu vertiefen und die Akzeptanz Europas zu erhöhen. Das Programm fördert Initiativen wie Informationsveranstaltungen, die Pflege regionaler Partnerschaften und grenzüberschreitende Begegnungen, um den europäischen Gedanken zu stärken.
Wer wird gefördert?
Die Thüringer Europaförderrichtlinie richtet sich an nicht-kommerzielle Organisationen und Institutionen im Freistaat Thüringen, die Projekte zur Stärkung des europäischen Gedankens und zur Vertiefung des Wissens über die EU umsetzen. Ziel ist es, die europäische Integration auf regionaler Ebene zu fördern.
Was wird gefördert?
Die Förderung der Thüringer Europaförderrichtlinie umfasst Projekte von besonderer europapolitischer Bedeutung, die der Wissensvermittlung über die EU, der Stärkung europäischer Ideen und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit dienen. Dazu gehören Informationsveranstaltungen, die Pflege von Partnerschaften und Bürgerbegegnungen. Förderfähig sind Ausgaben wie Reisekosten, Honorare und projektbezogene Verwaltungskosten.
Art und Umfang der Förderung
Die Thüringer Europaförderrichtlinie gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse als Projektförderung. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Anteilfinanzierung, wobei ein angemessener Eigenanteil des Antragstellers erforderlich ist. Die Zuwendung kann nur für das laufende Haushaltsjahr beantragt werden.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung im Rahmen der Thüringer Europaförderrichtlinie gelten spezifische Bedingungen bezüglich Antragsstellung, Finanzierung und Projektdurchführung. Dazu gehören die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, die Gemeinnützigkeit des Antragstellers und die Einhaltung der De-minimis-Regelungen. Projekte dürfen zudem nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein und müssen vor Beginn der Maßnahme beantragt werden.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss spätestens zwei Monate vor Projektbeginn bei der Thüringer Staatskanzlei eingereicht werden. Dies kann über das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) oder schriftlich erfolgen. Die Bewilligungsbehörde entscheidet über den Antrag und teilt die Entscheidung per Zuwendungsbescheid mit.
Rechtsgrundlagen
Die Thüringer Europaförderrichtlinie basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Freistaats Thüringen und weiteren gesetzlichen Bestimmungen. Diese rechtlichen Grundlagen stellen die Vereinbarkeit der Fördermaßnahmen mit nationalen und europäischen Vorschriften sicher.
Übersicht der Förderung
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Thüringen (Deutschland)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Dienstleistungssektor, Kultureinrichtungen, Sozialunternehmen, Umwelt- und Klimaschutz
Förderbereiche:
Sensibilisierungskampagnen, Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Thüringer Staatskanzlei
Verwaltet von: Thüringer Staatskanzlei
Website: Thüringer Staatskanzlei