Förderung von Haltungsverfahren auf Stroh Offen
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert landwirtschaftliche Betriebe, die das Tierwohl durch verbesserte Haltungsverfahren für Rinder und Schweine auf Stroh optimieren. Das Programm bietet jährliche Zuschüsse für die Einhaltung spezifischer Haltungsstandards und trägt zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik bei.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite
Dieses Förderprogramm richtet sich an Landwirtinnen und Landwirte mit Betriebssitz in Nordrhein-Westfalen, die das Tierwohl in ihren landwirtschaftlichen Betrieben durch die Umstellung auf Strohhaltung für Rinder und Schweine verbessern möchten. Das Programm zielt darauf ab, die Haltungsbedingungen in der Milchvieh-, Mutterkuh-, sonstigen Rinder-, Bullenmast-, Schweinezucht-, sonstigen Schweine- und Ferkelaufzucht zu optimieren.
Was wird gefördert: Maßnahmen zur Strohhaltung
Das Programm unterstützt spezifische Haltungsverfahren, die das Tierwohl bei Rindern und Schweinen durch Strohhaltung verbessern. Förderfähig sind die Umstellung oder Beibehaltung bestimmter Stallkonzepte und Haltungsformen, die auf eine tiergerechtere Umgebung abzielen.
Art und Umfang der Förderung: Zuschüsse für Tierwohlmaßnahmen
Das Förderprogramm gewährt jährliche Zuschüsse, deren Höhe sich nach der Art der Tiere und der Großvieheinheit (GVE) bemisst. Es handelt sich um eine Festbetragsfinanzierung pro Tier und Jahr, mit einer definierten Bagatellgrenze.
Förderbedingungen und Auflagen
Um die Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte rechtliche und betriebliche Voraussetzungen erfüllen und sich an festgelegte Verpflichtungen halten. Diese umfassen Schulungen, Einhaltung von Haltungsstandards sowie die Kooperation bei Kontrollen und Evaluierungen. Bei Verstößen drohen deutliche Kürzungen oder der Ausschluss von der Förderung.
Antragsverfahren: Fristen und Zuständigkeiten
Der Antrag auf Förderung muss fristgerecht bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen eingereicht werden. Das Verfahren ist klar strukturiert und die Bewilligung erfolgt nach Ermessen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.
Rechtsgrundlage der Förderung
Das Förderprogramm basiert auf spezifischen Richtlinien des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und ist eingebettet in ein umfassendes Netz europäischer und nationaler Agrar- und Tierschutzgesetze.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Bis zu 500,00 € pro GVE jährlich
Einsendeschluss:
30.06.2025
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Nordrhein-Westfalen (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft
Begünstigte:
Landwirtschaftliche Betriebe
Förderbereiche:
Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwaltet von: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen