Beteiligung des Landes Schleswig-Holstein am Betrieb von temporären kommunalen Gemeinschaftsunterkünften (tkGU)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Kommunen finanziell beim Betrieb temporärer kommunaler Gemeinschaftsunterkünfte (tkGU) für geflüchtete Menschen, insbesondere aus der Ukraine. Das Programm bietet Zuschüsse für Betriebskosten wie Personal- und Sachkosten sowie Kosten für Sicherheitsdienste, um Kommunen zu entlasten und Zeit für eine dezentrale Unterbringung zu gewinnen.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm richtet sich an Kommunen in Schleswig-Holstein und unterstützt sie bei der Bereitstellung und dem Betrieb temporärer kommunaler Gemeinschaftsunterkünfte (tkGU). Ziel ist es, den Kommunen bei der Aufnahme von Schutzsuchenden, insbesondere Kriegsvertriebenen aus der Ukraine, zu helfen und Zeit für die Schaffung dezentralen Wohnraums zu gewinnen.

Was wird gefördert

Das Programm bezuschusst den Betrieb von temporären kommunalen Gemeinschaftsunterkünften (tkGU) für Schutzsuchende, wobei ein Fokus auf Kriegsvertriebenen aus der Ukraine liegt. Die Förderung deckt verschiedene Betriebskosten ab, die zur Sicherstellung einer angemessenen Unterbringung und Betreuung notwendig sind. Es sind keine spezifischen Sektoren im Sinne von Industrien oder Branchen ausgeschlossen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und deckt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten ab. Es gibt eine Bagatellgrenze von 10.000 Euro pro Antrag. Die Maßnahmen müssen bis Ende 2024 umgesetzt werden.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung gelten spezifische Voraussetzungen hinsichtlich der Unterbringungskapazitäten, der Belegung mit Schutzsuchenden und der einzureichenden Konzepte. Wichtig sind auch die räumlichen und infrastrukturellen Mindestanforderungen an die Unterkünfte. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.

Antragsverfahren

Der Antrag für die Förderung ist bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) einzureichen. Es gibt unterschiedliche Fristen für bereits betriebene und neu zu betreibende Unterkünfte sowie für die Erstattung von Vorhaltekosten. Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Anträge im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf der Richtlinie zur Beteiligung des Landes Schleswig-Holstein am Betrieb von temporären kommunalen Gemeinschaftsunterkünften (tkGU). Diese Richtlinie legt die Grundlagen für die Gewährung der Zuwendungen fest und verweist auf weitere relevante Vorschriften und internationale Abkommen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Schleswig-Holstein (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen

Begünstigte

Begünstigte:

Kommunen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG)

Verwaltet von:

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Zusätzliche Partner:

Kommunalen Landesverbänden, zuständigen Kreisen

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