Tourismusinfrastrukturprogramm Offen
Das Tourismusinfrastrukturprogramm (VwV TIP) des Landes Baden-Württemberg unterstützt Kommunen bei der Errichtung, Sanierung und Modernisierung öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen. Ziel ist der Ausbau einer modernen und zukunftsorientierten Tourismusinfrastruktur, die zur Gestaltung eines marktorientierten, zukunftsfähigen Gesamtangebots beiträgt. Dieses Programm zeichnet sich durch seinen Fokus auf Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit aus und bietet Zuschüsse für eine Vielzahl touristischer Bauvorhaben.
Wer wird gefördert?
Das Tourismusinfrastrukturprogramm richtet sich primär an Kommunen und gemeindliche Zusammenschlüsse in Baden-Württemberg, die bauliche Investitionen in die öffentliche Tourismusinfrastruktur tätigen möchten. Es zielt darauf ab, die touristische Attraktivität und Nachhaltigkeit in der Region zu stärken und die Entwicklung ländlicher Gebiete zu unterstützen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden bauliche Investitionen in öffentliche Tourismusinfrastruktureinrichtungen in Baden-Württemberg, die für die touristische Entwicklung der Kommunen von Bedeutung sind. Dies umfasst ein breites Spektrum von Einrichtungen, von Tourist-Informationen bis hin zu Campingplätzen und Museumsbahnen, mit Fokus auf Sanierung, Modernisierung und Neuerrichtung. Ausgeschlossen sind u.a. laufende Betriebskosten und bestimmte Infrastrukturen wie Skilifte oder reine Stadtparks.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und deckt einen erheblichen Anteil der zuwendungsfähigen Kosten ab, wobei die Fördersätze je nach Art des Vorhabens und des Antragstellers variieren können. Projekte mit geringen Kosten oder einem hohen Anteil an gewerblich genutzten Bereichen erhalten spezifische, angepasste Fördersätze. Es gibt eine Mindestgrenze für die zuwendungsfähigen Kosten und eine Obergrenze für den maximalen Zuschussbetrag pro Vorhaben.
Bedingungen und Anforderungen
Für die erfolgreiche Förderung gelten spezifische Bedingungen und Anforderungen, die von der Einhaltung beihilfenrechtlicher Vorgaben bis zu detaillierten Projektkriterien reichen. Antragsteller müssen die touristische Relevanz und Nachhaltigkeit des Vorhabens belegen sowie sicherstellen, dass keine gleichwertigen kommerziellen Alternativen existieren. Eine Nutzungsbindung der geförderten Einrichtungen ist ebenfalls vorgeschrieben.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess beginnt mit einer obligatorischen Beratung und der Einreichung vollständiger Unterlagen beim zuständigen Regierungspräsidium bis zum 1. Oktober des Vorjahres. Eine umfassende Prüfung erfolgt durch verschiedene Behörden, bevor das Ministerium über die Aufnahme in das Programm entscheidet und die Bewilligung durch das Regierungspräsidium erteilt wird. Die L-Bank ist für die Auszahlung und Abrechnung zuständig.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Basis des Tourismusinfrastrukturprogramms bildet eine Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg. Diese Richtlinie legt die Kriterien und Bedingungen für die Gewährung von Zuwendungen fest, wobei sie sich auf verschiedene landesrechtliche Haushalts- und Verwaltungsverfahrensgesetze sowie das Europäische Beihilfenrecht stützt. Dies gewährleistet die rechtssichere Abwicklung der Förderungen.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
2.500.000 €
Einsendeschluss:
01.10.2025
Offen bis:
30.06.2030
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Baden-Württemberg
Sektoren:
Dienstleistungssektor, Bauwesen und Baustoffe, Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Tourismus
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur, Planung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Verwaltet von: Regierungspräsidium, L-Bank
Zusätzliche Partner: Rechtsaufsichtsbehörde, Industrie- und Handelskammer