Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung (FRL Tourismus)
Dieses Programm des Freistaates Sachsen bietet Zuschüsse für Vorhaben im Tourismusmarketing und der Destinationsentwicklung. Es zielt darauf ab, neue Gäste für Sachsen zu gewinnen und das Image der Region zu stärken, insbesondere durch innovative Marketingmaßnahmen und die Entwicklung wettbewerbsfähiger Destinationen.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung
Das Förderprogramm unterstützt touristische Regionalverbände, Marketinggesellschaften sowie den Landestourismusverband Sachsen e.V. bei ihren Vorhaben. Die Maßnahmen müssen dem Tourismusmarketing oder der Destinationsentwicklung im Freistaat Sachsen dienen und die Wettbewerbsfähigkeit stärken, insbesondere um neue Gäste von außerhalb Sachsens zu gewinnen. Auch Projekte zur Entwicklung grenzübergreifender Destinationen werden gefördert.
Was wird gefördert: Projektarten und förderfähige Ausgaben
Das Programm fördert eine Vielzahl von Projekten im Bereich Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung, von innovativen Marketingkampagnen und Marktforschung bis hin zur Produktneuentwicklung. Es deckt notwendige Ausgaben ab, die zur Erreichung des Förderzwecks beitragen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in der Regel als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Projektförderung, hauptsächlich als Anteilsfinanzierung. Die Förderquote variiert je nach Art des Vorhabens und der Wettbewerbsfähigkeit der Destination, kann aber in Ausnahmefällen bis zu 80 Prozent betragen.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller eine Reihe von Bedingungen erfüllen, darunter die Vorlage aktueller Marketing- oder Destinationsstrategien und die Einhaltung von Eigenbeteiligungen. Die Förderung unterliegt zudem EU-Beihilferegeln und erfordert die Nicht-Beginn der Maßnahme vor der Bewilligung.
Antragsverfahren: Schritt für Schritt zur Förderung
Der Antrag auf Förderung wird schriftlich bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht und ist jährlich in einem festgelegten Zeitraum möglich. Eine detaillierte Dokumentation des Vorhabens und eine umfassende Finanzplanung sind für die erfolgreiche Prüfung und Bewilligung entscheidend.
Rechtsgrundlagen des Förderprogramms
Das Förderprogramm „Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung (FRL Tourismus)“ basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. Es ist außerdem an übergeordnete Haushaltsordnungen und EU-Beihilferegelungen gebunden, die die Gewährung und Verwaltung der Zuwendungen regeln.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben (in Einzelfällen bis zu 80%), für nicht wettbewerbsfähige Destinationen bis zu 25%
Einsendeschluss:
15.11.2025
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Sachsen (Deutschland)
Sektoren:
Dienstleistungssektor
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Markteinführung, Sensibilisierungskampagnen, Produktentwicklung, Machbarkeitsstudie, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Verwaltet von:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Zusätzliche Partner:
Landestourismusverband Sachsen e.V. (LTV), Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen mbH (TMGS)