Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung (FRL Tourismus)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Dieses Programm des Freistaates Sachsen bietet Zuschüsse für Vorhaben im Tourismusmarketing und der Destinationsentwicklung. Es zielt darauf ab, neue Gäste für Sachsen zu gewinnen und das Image der Region zu stärken, insbesondere durch innovative Marketingmaßnahmen und die Entwicklung wettbewerbsfähiger Destinationen.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung

Das Förderprogramm unterstützt touristische Regionalverbände, Marketinggesellschaften sowie den Landestourismusverband Sachsen e.V. bei ihren Vorhaben. Die Maßnahmen müssen dem Tourismusmarketing oder der Destinationsentwicklung im Freistaat Sachsen dienen und die Wettbewerbsfähigkeit stärken, insbesondere um neue Gäste von außerhalb Sachsens zu gewinnen. Auch Projekte zur Entwicklung grenzübergreifender Destinationen werden gefördert.

Was wird gefördert: Projektarten und förderfähige Ausgaben

Das Programm fördert eine Vielzahl von Projekten im Bereich Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung, von innovativen Marketingkampagnen und Marktforschung bis hin zur Produktneuentwicklung. Es deckt notwendige Ausgaben ab, die zur Erreichung des Förderzwecks beitragen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in der Regel als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Projektförderung, hauptsächlich als Anteilsfinanzierung. Die Förderquote variiert je nach Art des Vorhabens und der Wettbewerbsfähigkeit der Destination, kann aber in Ausnahmefällen bis zu 80 Prozent betragen.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller eine Reihe von Bedingungen erfüllen, darunter die Vorlage aktueller Marketing- oder Destinationsstrategien und die Einhaltung von Eigenbeteiligungen. Die Förderung unterliegt zudem EU-Beihilferegeln und erfordert die Nicht-Beginn der Maßnahme vor der Bewilligung.

Antragsverfahren: Schritt für Schritt zur Förderung

Der Antrag auf Förderung wird schriftlich bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht und ist jährlich in einem festgelegten Zeitraum möglich. Eine detaillierte Dokumentation des Vorhabens und eine umfassende Finanzplanung sind für die erfolgreiche Prüfung und Bewilligung entscheidend.

Rechtsgrundlagen des Förderprogramms

Das Förderprogramm „Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung (FRL Tourismus)“ basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. Es ist außerdem an übergeordnete Haushaltsordnungen und EU-Beihilferegelungen gebunden, die die Gewährung und Verwaltung der Zuwendungen regeln.

Ähnliche Programme

Keine ähnlichen Programme gefunden.

#Tourismusmarketing Sachsen#Destinationsentwicklung Sachsen#Förderung Tourismus#Zuschuss Sachsen#Sachsen Tourismus#Tourismusförderung#SAB Förderung#FRL Tourismus#Regionale Entwicklung#Gastgewinnung#Marktforschung Tourismus#Tourismusstrategie#Barrierefreies Reisen#Kooperationsprojekte Tourismus#Landestourismusverband Sachsen

Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben (in Einzelfällen bis zu 80%), für nicht wettbewerbsfähige Destinationen bis zu 25%

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

15.11.2025

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Sachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Markteinführung, Sensibilisierungskampagnen, Produktentwicklung, Machbarkeitsstudie, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Verwaltet von:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Zusätzliche Partner:

Landestourismusverband Sachsen e.V. (LTV), Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen mbH (TMGS)

0 x 0
XS