Sonderprogramm „Transformation@Bayern“ (T@B)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Sonderprogramm „Transformation@Bayern“ (T@B) bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Bayern finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen. Es fördert Investitionen in innovative und digitale Technologien, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern. Das Programm richtet sich an Unternehmen aus Industrie, Handwerk und Dienstleistungsgewerbe, insbesondere Kfz-Zulieferer.

Wer wird gefördert

Das Sonderprogramm „Transformation@Bayern“ richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Bayern, um sie bei der digitalen und technologischen Transformation zu unterstützen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Unternehmen zu stärken und Arbeitsplätze im ländlichen Raum zu sichern oder neu zu schaffen. Die Förderung ist auf spezifische geografische Gebiete innerhalb Bayerns beschränkt.

Was wird gefördert

Das Programm „Transformation@Bayern“ unterstützt Transformations- und Digitalisierungsvorhaben in verschiedenen Sektoren, insbesondere Investitionen in innovative Verfahren, Produkte und Dienstleistungen. Es sind sowohl Kosten für die Implementierung neuer Technologien als auch für die Entwicklung digitaler Strategien und Produkte förderfähig. Die Projekte müssen spezifische Kriterien erfüllen und ein Mindestinvestitionsvolumen erreichen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, deren Höhe sich nach Unternehmensgröße und dem Fördergebiet richtet. Das Programm strebt an, die beihilferechtlich zulässigen Fördersätze optimal auszuschöpfen.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragsstellung und die erfolgreiche Umsetzung des Projekts müssen spezifische Voraussetzungen der Bayerischen Regionalförderung und der GRW erfüllt werden. Zudem gibt es besondere Anforderungen an die Art der Transformations- und Digitalisierungsvorhaben sowie Vorgaben bezüglich des Mindestinvestitionsvolumens. Die beihilferechtlichen Grundlagen des Programms sind zu beachten.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung muss vor dem Beginn der geplanten Maßnahme bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden. Das Verfahren folgt den etablierten Regeln der Bayerischen Regionalförderung und der GRW.

Rechtsgrundlage

Das Sonderprogramm „Transformation@Bayern“ basiert auf spezifischen Richtlinien und wird durch die Rahmenwerke der Bayerischen Regionalförderung und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ reguliert. Diese rechtlichen Grundlagen stellen die Transparenz und die korrekte Durchführung des Programms sicher.

Ähnliche Programme

Keine ähnlichen Programme gefunden.

#Transformation@Bayern#Digitalisierung Bayern#KMU Förderung#Investitionszuschuss#Regionalförderung Bayern#Kfz-Zulieferer Förderung#Handwerk Digitalisierung#Dienstleistungsgewerbe Förderung#Innovationsförderung Bayern#Prozessoptimierung Unternehmen#Produktentwicklung Zuschuss#Bayern Wirtschaftsförderung#GRW Förderung#Arbeitsplatzsicherung Bayern#Fertigungstechnologien#IT-Sicherheitskonzept#Big Data Anwendungen#Cloudtechnologie Implementierung

Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bayern (in der geltenden Fördergebietskulisse der BRF und GRW)

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Dienstleistungssektor, Sonstige, Wasser- und Abfallwirtschaft, Erneuerbare Energien

Begünstigte

Begünstigte:

Industrie, Handwerk, sonstiges Dienstleistungsgewerbe, insbesondere Kfz-Zulieferer

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Umsetzung, Infrastruktur, Planung, Experimentelle Entwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)

Verwaltet von:

zuständige Bezirksregierung Bayern

Website:

BayernPortal

0 x 0
XS