Sonderprogramm „Transformation@Bayern“ (T@B)
Das Sonderprogramm „Transformation@Bayern“ (T@B) bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Bayern finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen. Es fördert Investitionen in innovative und digitale Technologien, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern. Das Programm richtet sich an Unternehmen aus Industrie, Handwerk und Dienstleistungsgewerbe, insbesondere Kfz-Zulieferer.
Wer wird gefördert
Das Sonderprogramm „Transformation@Bayern“ richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Bayern, um sie bei der digitalen und technologischen Transformation zu unterstützen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Unternehmen zu stärken und Arbeitsplätze im ländlichen Raum zu sichern oder neu zu schaffen. Die Förderung ist auf spezifische geografische Gebiete innerhalb Bayerns beschränkt.
Was wird gefördert
Das Programm „Transformation@Bayern“ unterstützt Transformations- und Digitalisierungsvorhaben in verschiedenen Sektoren, insbesondere Investitionen in innovative Verfahren, Produkte und Dienstleistungen. Es sind sowohl Kosten für die Implementierung neuer Technologien als auch für die Entwicklung digitaler Strategien und Produkte förderfähig. Die Projekte müssen spezifische Kriterien erfüllen und ein Mindestinvestitionsvolumen erreichen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, deren Höhe sich nach Unternehmensgröße und dem Fördergebiet richtet. Das Programm strebt an, die beihilferechtlich zulässigen Fördersätze optimal auszuschöpfen.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragsstellung und die erfolgreiche Umsetzung des Projekts müssen spezifische Voraussetzungen der Bayerischen Regionalförderung und der GRW erfüllt werden. Zudem gibt es besondere Anforderungen an die Art der Transformations- und Digitalisierungsvorhaben sowie Vorgaben bezüglich des Mindestinvestitionsvolumens. Die beihilferechtlichen Grundlagen des Programms sind zu beachten.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss vor dem Beginn der geplanten Maßnahme bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden. Das Verfahren folgt den etablierten Regeln der Bayerischen Regionalförderung und der GRW.
Rechtsgrundlage
Das Sonderprogramm „Transformation@Bayern“ basiert auf spezifischen Richtlinien und wird durch die Rahmenwerke der Bayerischen Regionalförderung und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ reguliert. Diese rechtlichen Grundlagen stellen die Transparenz und die korrekte Durchführung des Programms sicher.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bayern (in der geltenden Fördergebietskulisse der BRF und GRW)
Sektoren:
Informations- und Kommunikationstechnologie, Dienstleistungssektor, Sonstige, Wasser- und Abfallwirtschaft, Erneuerbare Energien
Begünstigte:
Industrie, Handwerk, sonstiges Dienstleistungsgewerbe, insbesondere Kfz-Zulieferer
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Umsetzung, Infrastruktur, Planung, Experimentelle Entwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)
Verwaltet von:
zuständige Bezirksregierung Bayern
Website: