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Überbetriebliche Ausbildung im Agrarbereich
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen im Agrarbereich für anerkannte Bildungsträger. Mithilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) erhalten Bildungseinrichtungen Zuschüsse für Lehrgänge und die Unterbringung von Auszubildenden. Dies zielt darauf ab, den Zugang zu lebenslangem Lernen zu verbessern und die berufliche Bildung zu stärken.

Wer wird gefördert

Das Programm zielt darauf ab, Bildungsträger zu unterstützen, die überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen im Agrarbereich in Mecklenburg-Vorpommern anbieten. Zielgruppen sind Auszubildende in privaten Unternehmen mit Wohnsitz oder Ausbildungsbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderung soll den Zugang zum lebenslangen Lernen verbessern und die Arbeitsmarktrelevanz der beruflichen Bildung steigern.

Was wird gefördert

Das Programm fördert überbetriebliche Ausbildungslehrgänge in spezifischen Agrarberufen sowie die damit verbundenen Kosten für die Unterbringung der Auszubildenden. Die zuwendungsfähigen Ausgaben umfassen Lehrgangskosten basierend auf festgelegten Kostensätzen und eine Pauschale für Übernachtungen. Die Förderung zielt auf die Verbesserung der beruflichen Bildung im Agrarbereich ab.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung mit Festbetragsfinanzierung. Die Zuwendung beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Lehrgänge und eine pauschale Übernachtungsvergütung. Die Förderung ist auf maximal drei Lehrgänge pro Auszubildendem begrenzt und erstreckt sich über den gesamten Zeitraum der Berufsausbildung.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Bildungsträger spezifische Kriterien erfüllen, darunter die Ausrichtung der Maßnahmen an Auszubildende in Mecklenburg-Vorpommern und die Nutzung anerkannter Ausbildungsstätten. Es gelten klare Regeln für die Kursinhalte, die Verwendung von IT-Systemen und die Einhaltung von Publizitätspflichten gemäß EU-Vorschriften. Umfangreiche Prüfrechte seitens verschiedener Institutionen sind ebenfalls zu beachten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfordert eine schriftliche Einreichung über ein formgebundenes Antragsformular bei der GSA Schwerin, mindestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme. Die Bewilligung erfolgt nach dem Eingang der Anträge, und die Verwendung der Zuwendung muss quartalsweise nachgewiesen werden.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Lehrgänge der Überbetrieblichen Ausbildung im Agrarbereich des Landes Mecklenburg-Vorpommern (ÜBAAgrarRL M-V) und wird durch europäische und nationale Vorschriften geregelt. Diese Richtlinien gewährleisten die rechtliche Legitimität und die korrekte Umsetzung des Programms.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2029

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirschaft; Aus- und Weiterbildung

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Umsetzung, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Verwaltet von: Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) mbH Schwerin

Website: Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA)