Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren
Wenn Sie Ihre überbetriebliche Berufsbildungsstätte modernisieren oder zu einem Kompetenzzentrum für die berufliche Aus- und Fortbildung weiterentwickeln möchten, können Sie je nach Vorhaben einen Zuschuss von bis zu 65 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützen Sie dabei.
Wer wird gefördert
Das Programm zur Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) richtet sich an juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, die Träger solcher Bildungsstätten sind. Ebenso antragsberechtigt sind Landesinnungsverbände und Fachverbände, die überbetriebliche Berufsbildung für ihre Mitglieder durchführen. Das Ziel ist, die Qualität und Zukunftssicherung der beruflichen Bildung in Deutschland durch Modernisierung und die Entwicklung zu Kompetenzzentren zu gewährleisten, insbesondere durch eine bundesweite Abdeckung.
Was wird gefördert
Das Programm fördert Investitionen in überbetriebliche Berufsbildungsstätten sowie, bei Kompetenzzentren, spezifische Personal- und Sachausgaben. Der Fokus liegt auf Maßnahmen, die direkt der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung dienen, zur Anpassung an den technischen Fortschritt beitragen und insbesondere die Entwicklung innovativer Konzepte und den Technologietransfer unterstützen. Ausgeschlossen sind hingegen reine Bauunterhaltung, Verwaltungskosten und laufende Betriebsausgaben.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse im Rahmen einer Anteilfinanzierung für Projektzwecke. Die Höhe der Förderung variiert je nach Vorhaben und Standort zwischen 45 % und 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Es ist ein Mindestbetrag von 50.000 € für Gesamtmaßnahmen vorgeschrieben, und Projektlaufzeiten für Kompetenzzentren können bis zu vier Jahre betragen, mit der Möglichkeit weiterer Verlängerungen für spezifische Entwicklungsprojekte.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte Kriterien erfüllen, darunter der Betrieb einer Berufsbildungsstätte und die Sicherstellung, dass die Maßnahmen direkt der Bildung dienen. Eine Kofinanzierung durch den Antragsteller und das jeweilige Bundesland ist obligatorisch. Das Programm unterliegt den EU-Beihilferegeln, insbesondere der AGVO, und erfordert eine hohe Auslastung der Bildungsstätte sowie umfassende Nachweispflichten über die zweckentsprechende Nutzung der geförderten Objekte. Kooperationen mit privaten Partnern sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess für dieses Förderprogramm ist mehrstufig. Er beginnt mit einer informellen Projektanzeige bei der zuständigen Bewilligungsbehörde (BIBB oder BAFA) und der jeweiligen Landesbehörde. Nach einer grundlegenden Prüfung, die gegebenenfalls eine externe Begutachtung und die Einbeziehung der Bauverwaltung umfasst, folgt die Einreichung eines formalen Antrags mit umfassenden Unterlagen. Ein vorzeitiger Projektbeginn ist unter bestimmten Bedingungen möglich, birgt jedoch Risiken für den Antragsteller.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm ist durch die „Änderung der Gemeinsamen Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren“ vom 15. Januar 2015 rechtlich verankert. Es integriert sich in das Berufsbildungsgesetz sowie die Bundeshaushaltsordnung und deren Verwaltungsvorschriften. Zudem unterliegt es, falls nicht im Rahmen des staatlichen Ausbildungsauftrags, den Bestimmungen der EU-Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
bis zu 65 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bundesweit (Deutschland)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor
Begünstigte:
Education and Vocational Training, Research and Development, Service Sector
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Prozessoptimierung, Experimentelle Entwicklung, Kapazitätsaufbau, Produktentwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Verwaltet von:
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Zusätzliche Partner:
Landesbehörden, Verbände
Website: