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Landesprogramm Arbeit – B3 Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Landesprogramm Arbeit – B3 Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) in Schleswig-Holstein fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die duale Ausbildung im Handwerk und in grünen Berufen. Es bietet Zuschüsse für Lehrgänge, um die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe zu erhöhen und qualitativ hochwertige Ausbildungsinhalte sowie -methoden zu gewährleisten. Dies sichert eine moderne und umfassende Berufsausbildung unabhängig vom Spezialisierungsgrad des Ausbildungsbetriebs.

Wer wird gefördert?

Das Landesprogramm Arbeit unterstützt in Schleswig-Holstein Träger der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung, insbesondere Handwerks- und Landwirtschaftskammern, bei der Durchführung von Lehrgängen für Auszubildende im Handwerk und in grünen Berufen. Ziel ist es, die duale Ausbildung zu stärken und deren Qualität zu sichern.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Lehrgangskosten für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) in spezifischen Wirtschaftsbereichen. Das Programm zielt darauf ab, die fachpraktische Ausbildung zu ergänzen und die Auszubildenden auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten.

Art und Umfang der Förderung

Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Deckung von Lehrgangskosten und ist mit Höchstbetragsbegrenzungen versehen. Das Programm verfügt über ein jährliches Gesamtbudget und hat eine feste Laufzeit.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen spezifische rechtliche und administrative Bedingungen erfüllt sein, die von der Durchführung der Lehrgänge bis zu Berichtspflichten und Öffentlichkeitsarbeit reichen.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess ist jährlich, mit festen Fristen, und erfolgt in Abstimmung zwischen den Kammern und der Investitionsbank Schleswig-Holstein. Die Bewilligung hängt von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf spezifischen Richtlinien des Landes Schleswig-Holstein, die durch EU-Verordnungen für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) ergänzt werden.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

94,80 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

01.12.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2028

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Schleswig-Holstein (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Handwerk & Grüne Berufe (Agrarbereich)

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Evaluierung, Monitoring, Dienstleistungserbringung, Sensibilisierungskampagnen, Umsetzung, Politikentwicklung, Planung, Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Infrastruktur, Sonstige, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Monitoring, Evaluierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Land Schleswig-Holstein, Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)

Verwaltet von: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Schleswig-Holsteinisches Institut für berufliche Bildung (SHIBB)

Zusätzliche Partner: Handwerkskammer Flensburg, Handwerkskammer Lübeck, Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik, Berufsbildungsausschuss bei der Landwirtschaftskammer

Website: Investitionsbank Schleswig-Holstein