Förderung entstandener Umsatzsteuer und ökologisch erzeugter Produkte im Rahmen des EU-Schulprogramms (FRL Umsatzsteuerförderung und Öko – RL UStÖkoSchulpr/2021) Offen
Dieses Förderprogramm des Freistaates Sachsen unterstützt Lieferanten von frischem Obst, Gemüse und Milch im Rahmen des EU-Schulprogramms. Es ermöglicht die Erstattung der entstandenen Umsatzsteuer und gewährt einen zusätzlichen Zuschuss für die Lieferung von ökologisch erzeugten Produkten. Ziel ist es, Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen in Sachsen mit kostenlosen gesunden Lebensmitteln zu versorgen.
Wer wird gefördert
Das Programm zielt darauf ab, Lieferanten von frischem Obst, Gemüse und Milch im Rahmen des EU-Schulprogramms im Freistaat Sachsen zu unterstützen. Die Förderung richtet sich an zugelassene Lieferanten, die Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen in Sachsen mit diesen Lebensmitteln beliefern und dabei die Umsatzsteuer erstattet bekommen sowie einen Zuschuss für ökologisch erzeugte Produkte erhalten.
Was wird gefördert
Die Förderung konzentriert sich auf die Lieferung spezifischer landwirtschaftlicher Erzeugnisse an Bildungseinrichtungen. Es werden die Umsatzsteuer für diese Lieferungen erstattet und Zuschläge für ökologisch erzeugte Produkte gewährt. Die geförderten Projekte umfassen dabei die laufende Belieferung im Rahmen des EU-Schulprogramms.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung wird als Zuschuss im Rahmen einer Projekt- und Festbetragsfinanzierung gewährt. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an der entstandenen Umsatzsteuer und den Differenzkosten für ökologisch erzeugte Produkte. Das Programm ist auf die Dauer eines Schuljahres ausgelegt.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung sind verschiedene rechtliche und operative Bedingungen zu erfüllen, darunter die Einhaltung des Umsatzsteuergesetzes, der Abschluss schriftlicher Liefervereinbarungen und die Beachtung von De-minimis-Beihilfen. Zudem müssen die gelieferten Produkte spezifische Qualitätsstandards erfüllen und ökologische Produkte entsprechend zertifiziert sein.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren umfasst mehrere Schritte, beginnend mit der Zulassung als Lieferant, über die Antragstellung mit spezifischen Nachweisen bis hin zur Auszahlung und Verwendungsnachweis. Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie ist die zuständige Bewilligungsbehörde.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, ergänzt durch diverse EU-Verordnungen und nationale Gesetze. Diese rechtlichen Grundlagen definieren den Rahmen und die Bedingungen der Förderung.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Die Höhe der Zuwendung entspricht der entstandenen Umsatzsteuer und berechnet sich nach festgesetzten Netto-Portionspreisen für konventionelle bzw. ökologische Produkte.
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung
Begünstigte:
Agriculture, forestry & fishing + Food production
Förderbereiche:
Umsetzung, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Verwaltet von: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Referat 92
Website: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)