Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement (Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement)
Das Land Nordrhein-Westfalen bietet Zuschüsse für innovative Projekte zur Verbesserung der Mobilität und des Verkehrs in seinen Gemeinden an. Das Programm zielt darauf ab, Verkehrssicherheit zu erhöhen, Emissionen zu reduzieren und das Mobilitätssystem durch Digitalisierung und nachhaltige Stadtlogistik zukunftsfähig zu gestalten. Es richtet sich an eine breite Palette von Akteuren, von Kommunen bis zu Unternehmen und Forschungseinrichtungen.
Wer wird gefördert?
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Gemeinden, Gemeindeverbände, öffentliche Körperschaften, Kammern, Unternehmen und Forschungseinrichtungen bei Vorhaben zur Verbesserung des Mobilitätssystems und der Verkehrssicherheit sowie zur Reduktion von Emissionen. Die Förderung zielt darauf ab, nachhaltige und effiziente Mobilitätslösungen landesweit zu implementieren.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm unterstützt eine breite Palette an Vorhaben, die darauf abzielen, das Mobilitätssystem in Nordrhein-Westfalen zukunftsfähig zu gestalten. Dies umfasst die Entwicklung von Mobilitätskonzepten, wissenschaftliche Studien zu Zukunftsfragen, Digitalisierungsmaßnahmen, den Ausbau von Infrastrukturen zur Vernetzung von Verkehrsmitteln, Mobilitätsmanagement, die Einführung von Sharing-Diensten, Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Stadtlogistik sowie Evaluationen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt primär als Zuschuss, wobei die Höhe der Zuwendung je nach Vorhaben und Art der Ausgaben variiert. Grundsätzlich werden bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert, in bestimmten Bereichen ist sogar eine Vollfinanzierung möglich.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller verschiedene Bedingungen erfüllen, die sich auf technische Standards, die Sicherstellung von Baurecht und Grunderwerb, die Abstimmung mit relevanten Kompetenzzentren sowie die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben beziehen. Es gibt auch spezielle Regelungen für den Eigenanteil und den Umgang mit Daten.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung ist jährlich bis zum 30. Juni für das Folgejahr bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Die Bezirksregierungen prüfen die Anträge und leiten sie an das Ministerium für Verkehr weiter, das über die Aufnahme in das Förderprogramm entscheidet und gegebenenfalls Priorisierungen vornimmt.
Rechtliche Grundlagen
Das Förderprogramm basiert auf spezifischen Richtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen, die durch weitere nationale und europäische Verordnungen ergänzt werden. Diese rechtlichen Grundlagen stellen die Vereinbarkeit der Förderung mit dem Beihilferecht sicher und regeln die administrativen und finanziellen Aspekte.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Einsendeschluss:
30.06.2025
Offen bis:
30.06.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Nordrhein-Westfalen (Deutschland)
Sektoren:
Verkehr und Logistik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Sonstige
Begünstigte:
Mobilität und Verkehr
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Produktentwicklung, Markteinführung, Umsetzung, Infrastruktur, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Evaluierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwaltet von:
zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
Zusätzliche Partner:
Zukunftsnetz Mobilität NRW, Kompetenzcenter Digitalisierung (KC-D) bei der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR