Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (FRL WuF/2023)
Das Land Sachsen fördert aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung der Forstwirtschaft. Das Programm zielt darauf ab, strukturelle Nachteile zu überwinden und die Lebensfähigkeit der Wälder zu verbessern, insbesondere im Hinblick auf die Bewältigung von Extremwetterfolgen. Förderungen sind als Zuschüsse für vielfältige forstwirtschaftliche Vorhaben im Freistaat Sachsen verfügbar.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und räumlicher Geltungsbereich
Diese Richtlinie richtet sich an eine breite Palette von Akteuren im Forstbereich, darunter private und körperschaftliche Waldbesitzende, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse sowie Gebietskörperschaften. Die Maßnahmen müssen im Freistaat Sachsen durchgeführt werden und zielen darauf ab, die Forstwirtschaft nachhaltig zu entwickeln und auf die Herausforderungen des Klimawandels vorzubereiten.
Was wird gefördert: Förderfähige Maßnahmen und Kosten
Diese Richtlinie deckt eine Vielzahl von forstwirtschaftlichen Maßnahmen ab, die der Anpassung an den Klimawandel, der Verbesserung der Infrastruktur und der Stärkung der Forstbetriebe dienen. Dies umfasst sowohl Investitionen in physische Anlagen als auch die Unterstützung organisatorischer Strukturen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt hauptsächlich als Zuschuss mit variablen Fördersätzen, die von der Art der Maßnahme und dem Begünstigten abhängen. Es gibt definierte Mindestgrenzen für die Zuwendungen und spezifische Zweckbindungsfristen für die geförderten Vorhaben.
Bedingungen und Anforderungen
Die Vergabe von Zuwendungen ist an umfassende Voraussetzungen gebunden, die von der ordnungsgemäßen Antragstellung über die Einhaltung rechtlicher Bestimmungen bis hin zur Sicherstellung der Zuverlässigkeit der Begünstigten reichen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Vermeidung von Doppelfinanzierungen und der Transparenz bei EU-kofinanzierten Projekten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist klar definiert und erfordert die Einreichung von Anträgen beim Staatsbetrieb Sachsenforst. Es gibt spezifische Stichtage für bestimmte Maßnahmen, während andere laufend beantragt werden können. Die fachliche Begutachtung der Vorhaben ist ein zentraler Schritt im Prozess.
Rechtsgrundlage
Die Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (FRL WuF/2023) ist das zentrale Dokument, das die Vergabe von Zuwendungen regelt. Sie basiert auf nationalen und europäischen Gesetzen und Verordnungen, die den Rahmen für staatliche Beihilfen und die Entwicklung ländlicher Räume definieren.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 75% der förderfähigen Ausgaben (ELER); variierend von 42% bis 90% für GAK-Maßnahmen je nach Art des Vorhabens und Begünstigten; auch Festbeträge je nach Maßnahme.
Einsendeschluss:
31.10.2025
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Forstwirtschaft
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur, Kapazitätsaufbau, Planung, Prozessoptimierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Verwaltet von:
Staatsbetrieb Sachsenforst
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