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Waldbauliche Maßnahmen im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (WALDFÖPR)
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Programm WALDFÖPR Bayern unterstützt Waldeigentümer und -pächter bei waldbaulichen Bewirtschaftungsmaßnahmen von öffentlichem Interesse. Es zielt darauf ab, Wälder an den Klimawandel anzupassen, Biodiversität zu schützen und Ökosystemleistungen zu verbessern. Ziel ist die nachhaltige Forstwirtschaft im Privat- und Körperschaftswald in Bayern.

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm WALDFÖPR Bayern richtet sich an Waldeigentümer und -pächter sowie Träger überbetrieblicher Maßnahmen. Ziel ist die Förderung forstlicher Bewirtschaftungsmaßnahmen in Bayern, die der Anpassung an den Klimawandel, dem Schutz der Biodiversität und der Verbesserung von Ökosystemleistungen dienen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden vielfältige waldbauliche Bewirtschaftungsmaßnahmen, die zur Anpassung an den Klimawandel und zum Schutz der Biodiversität beitragen. Dies umfasst Kulturbegründung, Naturverjüngung, Bestands- und Bodenpflege, Waldschutzmaßnahmen sowie spezielle Vorarbeiten und die Beseitigung von Schäden.

Art und Umfang der Förderung

Das WALDFÖPR-Programm bietet Zuschüsse in Form von Projektförderungen, die entweder als Festbetragsfinanzierung oder Anteilfinanzierung ausgestaltet sind. Die Förderhöhe variiert je nach Maßnahme und unterliegt bestimmten Obergrenzen pro Fläche oder Menge sowie spezifischen Jahresgrenzen pro Antragsteller.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung unterliegt spezifischen forstfachlichen, rechtlichen und administrativen Bedingungen. Dazu gehören die Notwendigkeit der Maßnahmen, die Einhaltung naturschutzrechtlicher Vorgaben, der Ausschluss bestimmter Materialien und die Beachtung von Beihilferegelungen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für WALDFÖPR-Zuschüsse erfolgt schriftlich oder elektronisch vor Maßnahmenbeginn beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Die Bewilligung hängt von verfügbaren Haushaltsmitteln ab, und die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung und Abnahme der Maßnahme.

Rechtsgrundlagen

Das WALDFÖPR-Programm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, die durch EU-Beihilferegelungen und nationale Gesetze wie das Bayerische Waldgesetz und die Bayerische Haushaltsordnung gestützt wird.

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Übersicht der Förderung

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

01.12.2025

Offen bis

Offen bis:

30.06.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bayern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Agriculture, forestry & fishing

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Experimentelle Entwicklung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Verwaltet von: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF)

Website: Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayern