Waldbauliche Maßnahmen im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (WALDFÖPR) Offen
Das Programm WALDFÖPR Bayern unterstützt Waldeigentümer und -pächter bei waldbaulichen Bewirtschaftungsmaßnahmen von öffentlichem Interesse. Es zielt darauf ab, Wälder an den Klimawandel anzupassen, Biodiversität zu schützen und Ökosystemleistungen zu verbessern. Ziel ist die nachhaltige Forstwirtschaft im Privat- und Körperschaftswald in Bayern.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm WALDFÖPR Bayern richtet sich an Waldeigentümer und -pächter sowie Träger überbetrieblicher Maßnahmen. Ziel ist die Förderung forstlicher Bewirtschaftungsmaßnahmen in Bayern, die der Anpassung an den Klimawandel, dem Schutz der Biodiversität und der Verbesserung von Ökosystemleistungen dienen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden vielfältige waldbauliche Bewirtschaftungsmaßnahmen, die zur Anpassung an den Klimawandel und zum Schutz der Biodiversität beitragen. Dies umfasst Kulturbegründung, Naturverjüngung, Bestands- und Bodenpflege, Waldschutzmaßnahmen sowie spezielle Vorarbeiten und die Beseitigung von Schäden.
Art und Umfang der Förderung
Das WALDFÖPR-Programm bietet Zuschüsse in Form von Projektförderungen, die entweder als Festbetragsfinanzierung oder Anteilfinanzierung ausgestaltet sind. Die Förderhöhe variiert je nach Maßnahme und unterliegt bestimmten Obergrenzen pro Fläche oder Menge sowie spezifischen Jahresgrenzen pro Antragsteller.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung unterliegt spezifischen forstfachlichen, rechtlichen und administrativen Bedingungen. Dazu gehören die Notwendigkeit der Maßnahmen, die Einhaltung naturschutzrechtlicher Vorgaben, der Ausschluss bestimmter Materialien und die Beachtung von Beihilferegelungen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für WALDFÖPR-Zuschüsse erfolgt schriftlich oder elektronisch vor Maßnahmenbeginn beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Die Bewilligung hängt von verfügbaren Haushaltsmitteln ab, und die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung und Abnahme der Maßnahme.
Rechtsgrundlagen
Das WALDFÖPR-Programm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, die durch EU-Beihilferegelungen und nationale Gesetze wie das Bayerische Waldgesetz und die Bayerische Haushaltsordnung gestützt wird.
Übersicht der Förderung
Einsendeschluss:
01.12.2025
Offen bis:
30.06.2025
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bayern (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Agriculture, forestry & fishing
Förderbereiche:
Planung, Experimentelle Entwicklung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Verwaltet von: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF)
Website: Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayern