Aufbau einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft – Wasserstoffrichtlinie
Das Land Schleswig-Holstein fördert mit der Wasserstoffrichtlinie Vorhaben zur nachhaltigen Produktion, Speicherung und Nutzung von grünem Wasserstoff. Ziel ist die breitere Anwendung von Wasserstoff als Energieträger, insbesondere für CO2-freie Lösungen und den Klimaschutz in Schleswig-Holstein. Das Programm schließt Förderlücken bei Projekten, die nicht durch Bundes- oder EU-Fördermittel abgedeckt sind.
Wer wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt, wer grundsätzlich für eine Förderung im Rahmen der Wasserstoffrichtlinie in Schleswig-Holstein antragsberechtigt ist. Es werden die Arten von juristischen und natürlichen Personen, ihr geografischer Bezug zu Schleswig-Holstein sowie die übergeordneten Ziele des Programms zur Förderung von grünem Wasserstoff als Schlüsselkomponente der Energiewende und des Klimaschutzes detailliert.
Was wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die spezifischen Projektarten und Aktivitäten, die förderfähig sind, mit Schwerpunkt auf der Entwicklung und Umsetzung innovativer Lösungen für grünen Wasserstoff. Er klärt die unterstützten Sektoren, definiert förderfähige Kosten und gibt Aufschluss über die typischen Reifegrade der Projekte, die durch das Programm unterstützt werden sollen.
Art und Umfang der Förderung
Dieser Abschnitt beschreibt die finanziellen Details des Förderprogramms, einschließlich der Art der angebotenen Unterstützung, der maximal verfügbaren Beträge und der unterschiedlichen Förderquoten. Er enthält auch Informationen zur Projektlaufzeit und zur Möglichkeit der Kombination mehrerer Förderquellen.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt beschreibt die wesentlichen Bedingungen und Anforderungen, die Antragsteller und Zuwendungsempfänger erfüllen müssen, um förderfähig zu sein und Fördermittel zu erhalten. Er umfasst spezifische betriebliche Auflagen für Projekte, die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen und Beschränkungen im Zusammenhang mit staatlichen Beihilferegeln, um die Einhaltung und den effektiven Einsatz der Mittel sicherzustellen.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt beschreibt den schrittweisen Antragsprozess für die Förderung im Rahmen der Wasserstoffrichtlinie, vom anfänglichen Projektvorschlag bis zum förmlichen Antrag und den nachfolgenden finanziellen Abläufen. Er erläutert auch den Bewertungsprozess und die Bedingungen für den Projektbeginn und die Auszahlung der Mittel.
Rechtsgrundlage
Dieser Abschnitt beschreibt die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente, die das Förderprogramm „Wasserstoffrichtlinie“ autorisieren, etablieren und regeln. Er identifiziert die primäre Rechtsquelle seiner Legitimität und wesentliche übergeordnete Vorschriften, die seinen Betrieb gestalten.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
5.000.000 €
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Schleswig-Holstein (Germany)
Sektoren:
Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Forschung und Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz, Sonstige
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Verwaltet von:
Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)