Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen

Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025
Zuschuss

Das Land Schleswig-Holstein bietet mit Unterstützung des ELER und der GAK Zuschüsse für wasserwirtschaftliche Maßnahmen. Das Programm zielt darauf ab, den Hochwasserschutz zu verbessern und die naturnahe Gewässerentwicklung im ländlichen Raum zu fördern. Es adressiert spezifische Herausforderungen im Wasserressourcenmanagement, um eine nachhaltige Entwicklung der Region zu gewährleisten.

Wer wird gefördert: Antragsteller und Ziele

Dieses Förderprogramm richtet sich an öffentliche Körperschaften in Schleswig-Holstein, die Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserwirtschaft und des Hochwasserschutzes umsetzen möchten. Ziel ist die nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume unter Berücksichtigung europäischer Wasser- und Hochwasserrisikomanagement-Richtlinien.

Was wird gefördert: Maßnahmen und Kosten

Das Förderprogramm unterstützt eine Vielzahl von wasserwirtschaftlichen Maßnahmen, die zur Verbesserung des ökologischen Zustands von Gewässern, zum Hochwasserschutz sowie zu konzeptionellen Vorarbeiten beitragen. Es werden Bau-, Liefer- und Planungsleistungen, aber auch Eigenleistungen und Grunderwerb gefördert, wobei bestimmte Kostenkategorien ausgeschlossen sind.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die Höhe der Förderung variiert je nach Art der Maßnahme und liegt zwischen 70 und 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Zweckbindungsfristen für geförderte Maßnahmen betragen mindestens fünf Jahre und können für bestimmte Vorhaben unbefristet sein.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Beantragung und Durchführung der geförderten Maßnahmen sind bestimmte Bedingungen und Vorschriften zu beachten. Dazu gehören die Beteiligung der Bewilligungsbehörde vor Auftragsvergabe, die Einhaltung von Zweckbindungsfristen, spezifische Budgetrestriktionen und die Verpflichtung, das Vorhaben nicht vor der Bewilligung zu beginnen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfordert die schriftliche Einreichung bei der Bewilligungsbehörde, wobei spezielle Formulare zu verwenden sind. Die Auswahl der Projekte erfolgt stichtagsbezogen auf Basis von Projektauswahlkriterien und einer Rangfolge der Anträge.

Rechtsgrundlagen

Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein und wird durch europäische Verordnungen sowie nationale Rahmenregelungen ergänzt, die die Förderbedingungen detailliert festlegen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

100 Prozent

Offen bis

Offen bis:

31.12.2028

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Schleswig-Holstein (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Wasser- und Abfallwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft

Begünstigte

Begünstigte:

Wasserwirtschaft, Umweltschutz, Ländliche Entwicklung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Experimentelle Entwicklung, Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Verwaltet von:

Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH)

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