Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen
Das Land Schleswig-Holstein bietet mit Unterstützung des ELER und der GAK Zuschüsse für wasserwirtschaftliche Maßnahmen. Das Programm zielt darauf ab, den Hochwasserschutz zu verbessern und die naturnahe Gewässerentwicklung im ländlichen Raum zu fördern. Es adressiert spezifische Herausforderungen im Wasserressourcenmanagement, um eine nachhaltige Entwicklung der Region zu gewährleisten.
Wer wird gefördert: Antragsteller und Ziele
Dieses Förderprogramm richtet sich an öffentliche Körperschaften in Schleswig-Holstein, die Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserwirtschaft und des Hochwasserschutzes umsetzen möchten. Ziel ist die nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume unter Berücksichtigung europäischer Wasser- und Hochwasserrisikomanagement-Richtlinien.
Was wird gefördert: Maßnahmen und Kosten
Das Förderprogramm unterstützt eine Vielzahl von wasserwirtschaftlichen Maßnahmen, die zur Verbesserung des ökologischen Zustands von Gewässern, zum Hochwasserschutz sowie zu konzeptionellen Vorarbeiten beitragen. Es werden Bau-, Liefer- und Planungsleistungen, aber auch Eigenleistungen und Grunderwerb gefördert, wobei bestimmte Kostenkategorien ausgeschlossen sind.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die Höhe der Förderung variiert je nach Art der Maßnahme und liegt zwischen 70 und 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Zweckbindungsfristen für geförderte Maßnahmen betragen mindestens fünf Jahre und können für bestimmte Vorhaben unbefristet sein.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung und Durchführung der geförderten Maßnahmen sind bestimmte Bedingungen und Vorschriften zu beachten. Dazu gehören die Beteiligung der Bewilligungsbehörde vor Auftragsvergabe, die Einhaltung von Zweckbindungsfristen, spezifische Budgetrestriktionen und die Verpflichtung, das Vorhaben nicht vor der Bewilligung zu beginnen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfordert die schriftliche Einreichung bei der Bewilligungsbehörde, wobei spezielle Formulare zu verwenden sind. Die Auswahl der Projekte erfolgt stichtagsbezogen auf Basis von Projektauswahlkriterien und einer Rangfolge der Anträge.
Rechtsgrundlagen
Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein und wird durch europäische Verordnungen sowie nationale Rahmenregelungen ergänzt, die die Förderbedingungen detailliert festlegen.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
100 Prozent
Offen bis:
31.12.2028
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Schleswig-Holstein (Deutschland)
Sektoren:
Wasser- und Abfallwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft
Begünstigte:
Wasserwirtschaft, Umweltschutz, Ländliche Entwicklung
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Experimentelle Entwicklung, Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Verwaltet von:
Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH)