Berufsbezogene Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Landwirtschaft
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt öffentliche und private Organisationen bei der Durchführung berufsbezogener Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen in Landwirtschaft und Gartenbau. Ziel ist es, die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten der Akteure anzupassen und zu erweitern, insbesondere in den Bereichen Betriebsmanagement, nachhaltige Produktionsverfahren und Innovation. Die Förderung erfolgt als Zuschuss von 60 bis 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an öffentliche und private Organisationen der Landwirtschaft und des Gartenbaus, die berufliche Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen anbieten. Die Förderung zielt darauf ab, die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu erhalten, zu erweitern und an aktuelle Entwicklungen anzupassen.
Was wird gefördert
Das Programm fördert berufsbezogene Informationsveranstaltungen und Lehrgänge in der Landwirtschaft und im Gartenbau. Die Inhalte umfassen ein breites Spektrum von Betriebsmanagement über nachhaltige Produktionsverfahren bis hin zu EU-relevanten Themen und innovativen Ansätzen. Bestimmte Kostenkategorien sind zuwendungsfähig, während andere ausgeschlossen sind.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung. Die Höhe des Zuschusses variiert zwischen 60 und 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, abhängig von der Art und Dauer der Maßnahme. Es gibt eine Bagatellgrenze von 1.000 EUR für den Zuschussbetrag.
Konditionen und Anforderungen
Zusätzlich zu den spezifischen Förderquoten und -dauern gibt es weitere wichtige Bedingungen für die Antragstellung und Durchführung der Maßnahmen. Dies beinhaltet die Notwendigkeit einer Zulassung als Maßnahmeträger, Mindestteilnehmerzahlen sowie spezielle Regelungen zu EU-Beihilfen und zur Zusammensetzung des Budgets.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren gliedert sich in zwei Hauptschritte: die Zulassung als Maßnahmeträger und den eigentlichen Förderantrag für die Maßnahmen. Die Bewilligung erfolgt durch die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, wobei Anträge nach Auswahlkriterien priorisiert werden.
Rechtsgrundlage
Die Förderung beruht auf spezifischen Richtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen und wird durch mehrere relevante Gesetze und Verordnungen auf Landes- und EU-Ebene legitimiert und geregelt.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
60 Prozent bis 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Nordrhein-Westfalen (Germany)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Landwirtschaft, Gartenbau
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Machbarkeitsstudie, Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Planung, Evaluierung, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwaltet von:
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen