Berufsbezogene Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Landwirtschaft

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt öffentliche und private Organisationen bei der Durchführung berufsbezogener Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen in Landwirtschaft und Gartenbau. Ziel ist es, die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten der Akteure anzupassen und zu erweitern, insbesondere in den Bereichen Betriebsmanagement, nachhaltige Produktionsverfahren und Innovation. Die Förderung erfolgt als Zuschuss von 60 bis 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an öffentliche und private Organisationen der Landwirtschaft und des Gartenbaus, die berufliche Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen anbieten. Die Förderung zielt darauf ab, die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu erhalten, zu erweitern und an aktuelle Entwicklungen anzupassen.

Was wird gefördert

Das Programm fördert berufsbezogene Informationsveranstaltungen und Lehrgänge in der Landwirtschaft und im Gartenbau. Die Inhalte umfassen ein breites Spektrum von Betriebsmanagement über nachhaltige Produktionsverfahren bis hin zu EU-relevanten Themen und innovativen Ansätzen. Bestimmte Kostenkategorien sind zuwendungsfähig, während andere ausgeschlossen sind.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung. Die Höhe des Zuschusses variiert zwischen 60 und 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, abhängig von der Art und Dauer der Maßnahme. Es gibt eine Bagatellgrenze von 1.000 EUR für den Zuschussbetrag.

Konditionen und Anforderungen

Zusätzlich zu den spezifischen Förderquoten und -dauern gibt es weitere wichtige Bedingungen für die Antragstellung und Durchführung der Maßnahmen. Dies beinhaltet die Notwendigkeit einer Zulassung als Maßnahmeträger, Mindestteilnehmerzahlen sowie spezielle Regelungen zu EU-Beihilfen und zur Zusammensetzung des Budgets.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren gliedert sich in zwei Hauptschritte: die Zulassung als Maßnahmeträger und den eigentlichen Förderantrag für die Maßnahmen. Die Bewilligung erfolgt durch die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, wobei Anträge nach Auswahlkriterien priorisiert werden.

Rechtsgrundlage

Die Förderung beruht auf spezifischen Richtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen und wird durch mehrere relevante Gesetze und Verordnungen auf Landes- und EU-Ebene legitimiert und geregelt.

Ähnliche Programme

Keine ähnlichen Programme gefunden.

#Weiterbildung Landwirtschaft NRW#Gartenbau Fortbildung#Berufsqualifizierung Agrar#Förderung Landwirtschaft NRW#ELER-Verordnung#Nachhaltige Landwirtschaft NRW#Innovationsförderung Landwirtschaft#Betriebsmanagement Agrar#Agrarwissenschaftliche Weiterbildung#Ländliche Entwicklung NRW#Umweltschutz Landwirtschaft#Tierschutz Landwirtschaft#Verbraucherschutz Agrar#Qualifizierung Gartenbau#Arbeitslose Landwirtschaft

Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

60 Prozent bis 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Landwirtschaft, Gartenbau

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Machbarkeitsstudie, Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Planung, Evaluierung, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Verwaltet von:

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

0 x 0
XS