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Weiterbildungsrichtlinie – Förderung der beruflichen Weiterbildung
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Land Brandenburg fördert mit der Weiterbildungsrichtlinie (WBRL 2022) die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten und anderen Zielgruppen. Mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) werden Zuschüsse für individuelle Bildungsschecks, betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen, Servicepakete für Unternehmensansiedlungen und die Entwicklung akademischer Weiterbildungsangebote an Hochschulen bereitgestellt. Das Programm zielt darauf ab, die Kompetenzentwicklung zu fördern und die Beschäftigungsfähigkeit im Land Brandenburg zu stärken.

Wer wird gefördert

Das Land Brandenburg fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die berufliche Weiterbildung verschiedener Zielgruppen. Dazu gehören Beschäftigte, Unternehmen, rechtsfähige Vereine sowie staatliche Hochschulen im Land Brandenburg, um deren individuelle und betriebliche Kompetenzentwicklung zu unterstützen und die Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen.

Was wird gefördert

Das Programm fördert eine breite Palette beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen, die auf individuelle oder betriebliche Bedarfe zugeschnitten sind. Dies reicht von Bildungsschecks für Einzelpersonen über Weiterbildung in Unternehmen und Vereinen bis hin zur Entwicklung neuer akademischer Weiterbildungsangebote an Hochschulen. Ausgeschlossen sind generell gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen und rein private oder unterhaltende Maßnahmen.

Art und Umfang der Finanzierung

Die Förderung erfolgt hauptsächlich als Zuschuss mit variierenden Fördersätzen je nach Art der Maßnahme und Antragsteller. Die finanziellen Unterstützung reicht von einzelnen Bildungsschecks bis zu umfangreichen Projekten für Unternehmen und Hochschulen, mit maximalen Förderbeträgen von 150.000 Euro bis zu 3 Millionen Euro pro Vorhaben.

Bedingungen und Anforderungen

Für Antragsteller und Begünstigte gelten spezifische Bedingungen und Anforderungen. Dazu gehören die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben, wie der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, sowie umfassende Transparenz- und Kommunikationspflichten bezüglich der EU-Förderung. Zudem müssen bereichsübergreifende Grundsätze wie Gleichstellung der Geschlechter und Nichtdiskriminierung beachtet werden.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess erfolgt primär online über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Zuwendung nach eigenem Ermessen. Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn einzureichen und die erforderlichen Nachweise für die Mittelanforderung und den Verwendungsnachweis zu erbringen.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf der Gemeinsamen Richtlinie zur beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg (WBRL 2022) und wird durch europäische und nationale Gesetze reguliert, insbesondere durch Bestimmungen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

3.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

30.06.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Brandenburg (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Sonstige

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Planung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (Brandenburg), Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (Brandenburg), Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)

Verwaltet von: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Zusätzliche Partner: Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB)

Website: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)