Weiterbildungsrichtlinie – Förderung der beruflichen Weiterbildung Offen
Das Land Brandenburg fördert mit der Weiterbildungsrichtlinie (WBRL 2022) die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten und anderen Zielgruppen. Mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) werden Zuschüsse für individuelle Bildungsschecks, betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen, Servicepakete für Unternehmensansiedlungen und die Entwicklung akademischer Weiterbildungsangebote an Hochschulen bereitgestellt. Das Programm zielt darauf ab, die Kompetenzentwicklung zu fördern und die Beschäftigungsfähigkeit im Land Brandenburg zu stärken.
Wer wird gefördert
Das Land Brandenburg fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die berufliche Weiterbildung verschiedener Zielgruppen. Dazu gehören Beschäftigte, Unternehmen, rechtsfähige Vereine sowie staatliche Hochschulen im Land Brandenburg, um deren individuelle und betriebliche Kompetenzentwicklung zu unterstützen und die Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen.
Was wird gefördert
Das Programm fördert eine breite Palette beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen, die auf individuelle oder betriebliche Bedarfe zugeschnitten sind. Dies reicht von Bildungsschecks für Einzelpersonen über Weiterbildung in Unternehmen und Vereinen bis hin zur Entwicklung neuer akademischer Weiterbildungsangebote an Hochschulen. Ausgeschlossen sind generell gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen und rein private oder unterhaltende Maßnahmen.
Art und Umfang der Finanzierung
Die Förderung erfolgt hauptsächlich als Zuschuss mit variierenden Fördersätzen je nach Art der Maßnahme und Antragsteller. Die finanziellen Unterstützung reicht von einzelnen Bildungsschecks bis zu umfangreichen Projekten für Unternehmen und Hochschulen, mit maximalen Förderbeträgen von 150.000 Euro bis zu 3 Millionen Euro pro Vorhaben.
Bedingungen und Anforderungen
Für Antragsteller und Begünstigte gelten spezifische Bedingungen und Anforderungen. Dazu gehören die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben, wie der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, sowie umfassende Transparenz- und Kommunikationspflichten bezüglich der EU-Förderung. Zudem müssen bereichsübergreifende Grundsätze wie Gleichstellung der Geschlechter und Nichtdiskriminierung beachtet werden.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess erfolgt primär online über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Zuwendung nach eigenem Ermessen. Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn einzureichen und die erforderlichen Nachweise für die Mittelanforderung und den Verwendungsnachweis zu erbringen.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf der Gemeinsamen Richtlinie zur beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg (WBRL 2022) und wird durch europäische und nationale Gesetze reguliert, insbesondere durch Bestimmungen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
3.000.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
30.06.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Brandenburg (Germany)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Sonstige
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau, Planung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (Brandenburg), Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (Brandenburg), Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)
Verwaltet von: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Zusätzliche Partner: Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB)