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Wiederaufbau RLP 2021 – Kommunen und sonstige Träger öffentlicher Infrastruktur
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Programm "Wiederaufbau RLP 2021" bietet finanzielle Hilfen für die Beseitigung unmittelbarer Schäden an der öffentlichen Infrastruktur in Rheinland-Pfalz, die durch die Naturkatastrophe am 14. und 15. Juli 2021 entstanden sind. Es unterstützt Kommunen und andere Träger beim nachhaltigen Wiederaufbau und der Vermeidung zukünftiger Hochwasserschäden, um die betroffenen Regionen umfassend zu stärken.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und räumliche Abdeckung

Dieses Förderprogramm richtet sich an kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zusammenschlüsse und nichtkommunale Träger öffentlicher Infrastruktur in den von der Naturkatastrophe am 14. und 15. Juli 2021 betroffenen Gebieten Rheinland-Pfalz'. Ziel ist die Beseitigung von Schäden an der öffentlichen Infrastruktur und der nachhaltige Wiederaufbau.

Was wird gefördert: Maßnahmen und förderfähige Kosten

Im Rahmen dieses Programms werden Maßnahmen zur Wiederherstellung verschiedenster öffentlicher Infrastrukturen nach den Hochwasserereignissen gefördert. Dazu gehören die Beseitigung direkter Schäden sowie begleitende und vorbereitende Arbeiten. Nicht förderfähig sind mittelbare Schäden oder Verbesserungen, die über den Stand der Technik hinausgehen.

Art und Umfang der Förderung

Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse, die als Billigkeitsleistungen gewährt werden. Die Förderquote variiert je nach Trägerschaft und kann bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen, darunter die Einbindung der Maßnahme in einen Maßnahmenplan und der Nachweis der Schadenskausalität. Es gelten zudem spezifische Regelungen zur Kombination mit anderen Förderungen und zur Zweckbindung der Mittel.

Antragsverfahren: Ablauf und Auswahl

Der Antrag auf Förderung muss bis zum 30. Juni 2026 bei der jeweiligen Bewilligungsstelle eingereicht werden. Das Verfahren umfasst die Erstellung von Maßnahmenplänen durch die Kommunen und eine Plausibilitätsprüfung durch die Bewilligungsstellen.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm „Wiederaufbau RLP 2021“ basiert auf einer Verwaltungsvorschrift des Landes Rheinland-Pfalz und weiteren bundes- und europarechtlichen Bestimmungen. Es handelt sich um eine Billigkeitsleistung ohne Rechtsanspruch.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.06.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Rheinland-Pfalz (Landkreise Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel; kreisfreie Stadt Trier)

Sektoren

Sektoren:

Bauwesen und Baustoffe, Dienstleistungssektor, Gesundheitswesen, Bildung und Berufsbildung, Verkehr und Logistik, Wasser- und Abfallwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Kultureinrichtungen, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zusammenschlüsse, nichtkommunale Träger öffentlicher Infrastruktur (Bildung, Sport, Gesundheit, soziale Infrastruktur), Unternehmen mit überwiegend kommunaler Beteiligung, sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: National

Finanzierende Stelle: Land Rheinland-Pfalz, Bund

Verwaltet von: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung

Zusätzliche Partner: Landesbetrieb Mobilität (LBM), Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE)

Website: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz