Wiederaufbau RLP 2021 – Kommunen und sonstige Träger öffentlicher Infrastruktur Offen
Das Programm "Wiederaufbau RLP 2021" bietet finanzielle Hilfen für die Beseitigung unmittelbarer Schäden an der öffentlichen Infrastruktur in Rheinland-Pfalz, die durch die Naturkatastrophe am 14. und 15. Juli 2021 entstanden sind. Es unterstützt Kommunen und andere Träger beim nachhaltigen Wiederaufbau und der Vermeidung zukünftiger Hochwasserschäden, um die betroffenen Regionen umfassend zu stärken.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und räumliche Abdeckung
Dieses Förderprogramm richtet sich an kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zusammenschlüsse und nichtkommunale Träger öffentlicher Infrastruktur in den von der Naturkatastrophe am 14. und 15. Juli 2021 betroffenen Gebieten Rheinland-Pfalz'. Ziel ist die Beseitigung von Schäden an der öffentlichen Infrastruktur und der nachhaltige Wiederaufbau.
Was wird gefördert: Maßnahmen und förderfähige Kosten
Im Rahmen dieses Programms werden Maßnahmen zur Wiederherstellung verschiedenster öffentlicher Infrastrukturen nach den Hochwasserereignissen gefördert. Dazu gehören die Beseitigung direkter Schäden sowie begleitende und vorbereitende Arbeiten. Nicht förderfähig sind mittelbare Schäden oder Verbesserungen, die über den Stand der Technik hinausgehen.
Art und Umfang der Förderung
Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse, die als Billigkeitsleistungen gewährt werden. Die Förderquote variiert je nach Trägerschaft und kann bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen, darunter die Einbindung der Maßnahme in einen Maßnahmenplan und der Nachweis der Schadenskausalität. Es gelten zudem spezifische Regelungen zur Kombination mit anderen Förderungen und zur Zweckbindung der Mittel.
Antragsverfahren: Ablauf und Auswahl
Der Antrag auf Förderung muss bis zum 30. Juni 2026 bei der jeweiligen Bewilligungsstelle eingereicht werden. Das Verfahren umfasst die Erstellung von Maßnahmenplänen durch die Kommunen und eine Plausibilitätsprüfung durch die Bewilligungsstellen.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm „Wiederaufbau RLP 2021“ basiert auf einer Verwaltungsvorschrift des Landes Rheinland-Pfalz und weiteren bundes- und europarechtlichen Bestimmungen. Es handelt sich um eine Billigkeitsleistung ohne Rechtsanspruch.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
Einsendeschluss:
30.06.2026
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Rheinland-Pfalz (Landkreise Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel; kreisfreie Stadt Trier)
Sektoren:
Bauwesen und Baustoffe, Dienstleistungssektor, Gesundheitswesen, Bildung und Berufsbildung, Verkehr und Logistik, Wasser- und Abfallwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Kultureinrichtungen, Sonstige
Begünstigte:
Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zusammenschlüsse, nichtkommunale Träger öffentlicher Infrastruktur (Bildung, Sport, Gesundheit, soziale Infrastruktur), Unternehmen mit überwiegend kommunaler Beteiligung, sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: National
Finanzierende Stelle: Land Rheinland-Pfalz, Bund
Verwaltet von: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
Zusätzliche Partner: Landesbetrieb Mobilität (LBM), Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE)
Website: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz