Förderung von selbst genutztem Wohneigentum (WohneigentumförderR) Offen
Das Land Brandenburg fördert mit der "WohneigentumförderR" die Schaffung und den Erhalt von selbst genutztem Wohneigentum, insbesondere durch die Revitalisierung innerstädtischer Bereiche. Das Programm bietet sowohl Zuschüsse als auch Darlehen für Kauf, Neubau, Umbau und Modernisierung von Immobilien, mit speziellem Fokus auf altersgerechte Anpassungen und energetische Sanierungen. Es ist eine wichtige Initiative zur Stärkung der Innenstädte und zur Förderung nachhaltiger Wohnformen.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Schwerpunkte
Diese Förderung richtet sich primär an natürliche Personen, die in Brandenburg selbst genutztes Wohneigentum schaffen oder erhalten möchten. Zusätzlich können im Rahmen der Anschubfinanzierung auch juristische Personen Anträge stellen. Die Maßnahmen müssen innerhalb spezifischer innerstädtischer Gebiete in Brandenburg erfolgen, um die Revitalisierung und nachhaltige Entwicklung zu unterstützen.
Was wird gefördert: Projektarten und Maßnahmen
Die Förderung umfasst eine breite Palette an Maßnahmen zur Schaffung und Erhaltung von selbst genutztem Wohneigentum, von Neubau über den Erwerb bestehender Immobilien bis hin zu umfangreichen Modernisierungen und Instandsetzungen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf energetischen Sanierungen und altersgerechten Anpassungen, sowie auf der Schließung von Baulücken und der Revitalisierung innerörtlicher Flächen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum in Brandenburg erfolgt sowohl durch zinsfreie Darlehen als auch durch Zuschüsse. Die Höhe der Unterstützung variiert je nach Vorhaben und kann durch verschiedene Zusatzförderungen, beispielsweise für Haushalte mit geringem Einkommen, Kinder oder bei denkmalpflegerischem Mehraufwand, aufgestockt werden. Für die Anschubfinanzierung gelten spezielle Konditionen, einschließlich der Einhaltung der De-minimis-Verordnung.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragstellende bestimmte Voraussetzungen erfüllen, darunter Einkommensgrenzen, einen Mindesteigenleistungsanteil und die Sicherstellung der langfristigen Selbstnutzung des Wohneigentums. Zudem sind spezifische Vorgaben zur Gebietskulisse und zur Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens zu beachten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfolgt über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und beginnt typischerweise mit einer Finanzierungsberatung. Es erfordert die Einreichung vollständiger Unterlagen, einschließlich einer städtebaulichen Stellungnahme und Einkommensnachweise. Die Auszahlung der Mittel ist an den Baufortschritt gekoppelt, und die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen der ILB.
Rechtsgrundlage
Die "Richtlinie zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum (WohneigentumförderR)" ist die primäre rechtliche Grundlage dieses Programms, ergänzt durch diverse Gesetze und Verordnungen auf Landes- und EU-Ebene. Diese Rechtsgrundlagen sichern die Legitimität und den Rahmen der Fördermaßnahme im Land Brandenburg.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
230.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Brandenburg (innerstädtische Sanierungs- und Entwicklungsgebiete, Vorranggebiete Wohnen, Konsolidierungsgebiete der Wohnraumförderung)
Sektoren:
Bauwesen und Baustoffe, Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Einzelpersonen, Familien, Investoren (für Anschubfinanzierung)
Förderbereiche:
Umsetzung, Planung, Infrastruktur, Prozessoptimierung, Kommerzialisierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Verwaltet von: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Zusätzliche Partner: Gemeinden (für städtebauliche Stellungnahme und Städtebauförderungsmittel), Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)