Wohnen mit Kind Offen
Das Förderprogramm „Wohnen mit Kind“ der L-Bank in Baden-Württemberg unterstützt Familien beim Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum. Es bietet zinsvergünstigte Darlehen als Ergänzung zu anderen Finanzierungen. Das Programm basiert auf dem KfW-Wohneigentumsprogramm, dessen Konditionen von der L-Bank zusätzlich verbessert werden, und erleichtert so Familien den Weg zum Eigenheim.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm richtet sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind in Baden-Württemberg, die selbstgenutztes Wohneigentum bauen oder erwerben möchten. Es zielt darauf ab, Privatpersonen bei der Schaffung von dauerhaftem Wohnraum zu unterstützen, indem es zinsvergünstigte Darlehen bereitstellt.
Was wird gefördert?
Das Programm „Wohnen mit Kind“ unterstützt den Bau oder Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in Baden-Württemberg. Es umfasst sowohl die Kosten für das Grundstück und den Bau bei Neubauvorhaben als auch Kaufpreis und Modernisierung bei Immobilienerwerb.
Art und Umfang der Finanzierung
Die Förderung erfolgt als zinsvergünstigtes Darlehen mit Laufzeiten von 25 oder 35 Jahren und einer 10-jährigen Sollzinsbindung. Das Darlehen kann bis zu 100 % der förderfähigen Kosten abdecken, mit einem maximalen Betrag von 100.000 €.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller müssen natürliche Personen mit mindestens einem minderjährigen Kind sein und bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Das Vorhaben muss in Baden-Württemberg liegen, den deutschen Umwelt- und Sozialstandards entsprechen und der Erstwohnsitz im geförderten Objekt angemeldet werden.
Antragsverfahren
Der Antrag für das „Wohnen mit Kind“ Darlehen wird über die Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut gestellt und von dort an die L-Bank weitergeleitet. Die Antragsstellung erfolgt vor Vorhabensbeginn oder unmittelbar nach Abschluss des Kaufvertrags unter Verwendung spezieller KfW-Antragsvordrucke der L-Bank.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlage des Förderprogramms „Wohnen mit Kind“ bildet ein Merkblatt der L-Bank vom 15.06.2023. Das Programm basiert auf dem KfW-Wohneigentumsprogramm, dessen Konditionen von der L-Bank zusätzlich vergünstigt werden.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
100.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Baden-Württemberg (Deutschland)
Begünstigte:
Wohnungsbau & Modernisierung, Gesundheit & Soziales
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)
Verwaltet von: Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)
Zusätzliche Partner: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Website: Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank)