Wohnraumförderung – Eigentumsförderung Geschlossen
Das Land Niedersachsen fördert im Rahmen des Wohnraumförderprogramms 2019 die Schaffung und Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum. Dieses Programm ist speziell auf Haushalte mit Kindern oder Menschen mit Behinderung zugeschnitten und bietet finanzielle Unterstützung durch Darlehen und Zuschüsse.
Wer wird gefördert?
Das Programm zur Wohnraumförderung in Niedersachsen richtet sich an Privatpersonen, insbesondere an Haushalte mit Kindern oder Menschen mit Behinderung. Ziel ist es, die Schaffung und Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum innerhalb Niedersachsens zu unterstützen, um angemessene Wohnverhältnisse zu fördern und die Tragfähigkeit der Belastungen für die Antragstellenden sicherzustellen.
Was wird gefördert?
Die Förderung umfasst Maßnahmen im Bereich des selbstgenutzten Wohneigentums, spezifisch den Neubau, Erwerb sowie die Modernisierung von Wohnraum. Ein besonderer Fokus liegt auf der energetischen Modernisierung, welche auf Grundlage des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gefördert wird. Der Zuwendungsbedarf für die Maßnahmen muss mindestens 10.000 EUR betragen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung wird in Form von Darlehen und ergänzenden Zuschüssen bereitgestellt. Die Höhe der Darlehen variiert je nach Maßnahme und Haushaltszusammensetzung, wobei für Kinder und Menschen mit Behinderung zusätzliche Beträge und Zuschüsse gewährt werden.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllen, darunter die Einhaltung von Einkommensgrenzen, angemessene Wohnungsgröße und die Fähigkeit zur langfristigen Tragung der Belastungen. Es sind zudem Eigenleistungen zu erbringen und ein Mindestzuwendungsbedarf von 10.000 EUR ist erforderlich.
Antragsverfahren
Anträge sind vor dem Baubeginn oder Abschluss des Kaufvertrags bei den zuständigen Wohnraumförderstellen in den Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltungen einzureichen. Die notwendigen Unterlagen und weitere Informationen sind online verfügbar oder können über die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) bezogen werden.
Rechtliche Grundlagen
Die Wohnraumförderung – Eigentumsförderung basiert auf der Richtlinie des Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 2. Juli 2019, welche die grundlegenden Wohnraumförderbestimmungen (WFB) festlegt. Diese Richtlinie wurde zuletzt im November 2021 angepasst und wird durch ein Merkblatt der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) ergänzt. Spezifische energetische Modernisierungen unterliegen zusätzlich den Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
50.000 €
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Niedersachsen (Deutschland)
Förderbereiche:
Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
Verwaltet von: zuständige Wohnraumförderstelle (Gemeinde-, Stadt-, Kreisverwaltung), Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)