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Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 – Modernisierungsförderung
Offen

Darlehen
Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025

Das Land Nordrhein-Westfalen bietet Darlehen zur Modernisierung bestehenden Wohnraums an. Ziel ist es, bezahlbaren, barrierefreien und energieeffizienten Wohnraum für verschiedene Zielgruppen wie Familien, Studierende und Menschen mit Behinderungen zu fördern. Das Programm unterstützt Eigentümer bei Bau- und Baunebenkosten, Installation von Photovoltaik sowie Maßnahmen zur Barrierefreiheit und Wohnraumerweiterung.

Wer wird gefördert?

Die öffentliche Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen richtet sich an natürliche und juristische Personen, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte von Wohnraum sind und diesen modernisieren möchten. Die Förderung zielt darauf ab, modernen, barrierefreien, klimaschutzorientierten und bezahlbaren Wohnraum in ganz Nordrhein-Westfalen zu erhalten und zu schaffen.

Was wird gefördert?

Die Förderung umfasst Modernisierungsmaßnahmen an bestehendem Wohnraum sowie die Schaffung von neuem Wohnraum durch Um- und Ausbau. Schwerpunkte liegen auf der Verbesserung der Energieeffizienz, der Barrierefreiheit und der Anpassung an zeitgemäße Wohnstandards.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt hauptsächlich in Form von Darlehen, ergänzt durch Tilgungsnachlässe, die als Zuschüsse wirken. Die Höhe der Förderung variiert je nach Vorhabenart, Standort und Zweckbestimmung des Wohnraums.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme der Förderung gelten spezifische Voraussetzungen hinsichtlich der Antragstellung, der finanziellen Leistungsfähigkeit, der Einhaltung energetischer Standards und weiterer baurechtlicher sowie sozialer Aspekte.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfordert eine frühzeitige Einreichung vor Projektbeginn bei der lokalen Bewilligungsbehörde, die die Prüfung und die Kreditentscheidung der NRW.BANK koordiniert.

Rechtsgrundlage

Die öffentliche Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen basiert auf einer spezifischen Förderrichtlinie und wird durch verschiedene Landes- und Bundesgesetze sowie weitere Richtlinien geregelt, die die baulichen, finanziellen und sozialen Aspekte der Förderung festlegen.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

220.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bauwesen und Baustoffe, Erneuerbare Energien, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Wohnungsbau & Modernisierung

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Machbarkeitsstudie, Umsetzung, Prozessoptimierung, Produktentwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Verwaltet von: Zuständiges Amt für Wohnungswesen der Stadt- oder Kreisverwaltung, NRW.BANK

Website: Zuständiges Amt für Wohnungswesen