Wohnraumförderungsprogramm – Modernisierung von Mietwohnraum Geschlossen
Das Wohnraumförderungsprogramm des Saarlandes unterstützt die Modernisierung von Mietwohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen und die Sanierung selbstgenutzten Wohneigentums. Es bietet Darlehen und Tilgungszuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Gebrauchswerts, zur Energieeinsparung und zur Herstellung von Barrierefreiheit. Das Programm zielt darauf ab, die Wohnverhältnisse im Saarland nachhaltig zu verbessern.
Wer wird gefördert?
Dieses Programm des Saarlandes richtet sich an natürliche und juristische Personen, die den Mietwohnraum für Privathaushalte mit geringem Einkommen modernisieren möchten, sowie an Eigentümer, die selbstgenutzten Wohnraum sanieren. Die Förderung ist geografisch auf das Saarland beschränkt und zielt darauf ab, die Wohnverhältnisse bedürftiger Haushalte nachhaltig zu verbessern.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm unterstützt Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohnungen sowie selbstgenutztem Wohneigentum, die zu einer wesentlichen Verbesserung der Wohnverhältnisse führen, Energie einsparen oder Barrieren abbauen. Es werden spezifische bauliche Maßnahmen gefördert, während reine Schönheitsreparaturen oder Erweiterungsbauten ausgeschlossen sind.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt hauptsächlich in Form von Darlehen, die durch Tilgungszuschüsse ergänzt werden können. Die Höhe der Förderung hängt von den förderfähigen Kosten und der Art der Maßnahme ab, wobei Höchstbeträge pro Wohnung festgelegt sind und eine Bagatellgrenze besteht.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung gelten spezifische rechtliche und finanzielle Bedingungen, darunter Einkommens- und Wohnflächengrenzen, Mietpreis- und Belegungsbindungen sowie Vorgaben zur Eigenleistung der Antragstellenden. Zudem sind EU-beihilferechtliche Bestimmungen und Kumulierungsverbote zu beachten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfordert eine frühzeitige Einreichung der vollständigen Unterlagen bei der Saarländischen Investitionskreditbank (SIKB) vor Baubeginn. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs, basierend auf der Verfügbarkeit von Bewilligungsrahmen.
Rechtsgrundlage
Das Wohnraumförderungsprogramm wird durch spezifische Verwaltungsvorschriften des Ministeriums für Finanzen und Europa des Saarlandes legitimiert und durch eine Reihe weiterer Gesetze und Bestimmungen, einschließlich EU-Beihilferechts, reguliert, um eine zweckgebundene und rechtmäßige Vergabe der Fördermittel sicherzustellen.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
90.000 €
Offen bis:
30.06.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Saarland (Deutschland)
Sektoren:
Bauwesen und Baustoffe, Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Mietwohnraum von Privathaushalten mit geringem Einkommen, selbst genutztes Wohneigentum
Förderbereiche:
Umsetzung, Prozessoptimierung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
Verwaltet von: Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)