Erwerb von Geschäftsanteilen von Wohnungsbaugenossenschaften Geschlossen
Das Programm "Erwerb von Geschäftsanteilen von Wohnungsbaugenossenschaften" des Landes Berlin unterstützte einkommensschwache Haushalte beim Kauf von Geschäftsanteilen an Wohnungsbaugenossenschaften. Ziel war es, den Zugang zu preiswertem Wohnraum zu ermöglichen, insbesondere für den erstmaligen Bezug einer genossenschaftlichen Neubauwohnung. Die Förderung erfolgte in Form eines zinslosen Darlehens.
Wer wird gefördert
Das Programm richtete sich an einkommensschwache Haushalte mit Hauptwohnsitz in Berlin, die einen Wohnberechtigungsschein besitzen und Geschäftsanteile an einer Wohnungsbaugenossenschaft erwerben möchten. Ziel war es, diesen Haushalten den Zugang zu preiswertem Wohnraum in der Region Berlin zu ermöglichen und das Genossenschaftswesen zu stärken.
Was wird gefördert
Gefördert wurde der Erwerb von Geschäftsanteilen an einer Wohnungsbaugenossenschaft, um eine Wohnung zu beziehen. Der Schwerpunkt lag auf dem erstmaligen Bezug einer genossenschaftlichen Neubauwohnung, aber auch der Erwerb von Anteilen durch Mieterhaushalte in Bestandsgebäuden nach deren Erwerb durch eine Genossenschaft war förderfähig. Die Fördermittel dienten der Deckung der Kosten für den Erwerb dieser Anteile oder projektbezogener Beteiligungen, die zum Bezug einer Wohnung berechtigen.
Art und Umfang der Förderung
Die Unterstützung erfolgte in Form eines zinslosen Darlehens mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren. Die Darlehenshöhe betrug maximal 50.000 Euro pro Haushalt und konnte einen Teilverzicht von 25 Prozent des ausgezahlten Betrags umfassen, sofern der Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein fortbestand.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung galten spezifische rechtliche und operative Bedingungen, darunter der Besitz eines gültigen Wohnberechtigungsscheins, die Einhaltung von Einkommensgrenzen und die Notwendigkeit, die Wohnung innerhalb einer bestimmten Frist zu beziehen. Das Programm war beihilfefrei, da es natürlichen Personen zum Zwecke des Bezugs selbstgenutzten Wohnraums gewährt wurde.
Antragsverfahren
Der Antrag für das Darlehen musste bei der Investitionsbank Berlin (IBB) eingereicht werden. Nach Abschluss des Darlehensvertrags waren die Fördermittel innerhalb von 24 Monaten abrufbar, wobei die Auszahlung erst nach Erfüllung der in der Förderzusage enthaltenen Auflagen und Bedingungen erfolgte. Ein Verwendungsnachweis war innerhalb von sechs Monaten nach Auszahlung des Darlehens bei der IBB einzureichen.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basierte auf spezifischen Verwaltungsvorschriften und Gesetzen des Landes Berlin zur sozialen Wohnraumförderung. Diese Dokumente legten den rechtlichen Rahmen und die Förderbedingungen fest.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
50.000 €
Offen bis:
31.08.2023
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Berlin (Deutschland)
Sektoren:
Bauwesen und Baustoffe, Dienstleistungssektor
Förderbereiche:
Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Verwaltet von: Investitionsbank Berlin (IBB)
Website: Investitionsbank Berlin