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Förderung aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – FuE-Kooperationsprojekte
Geschlossen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE) von mittelständischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Es stärkt die Innovationskraft durch Zuschüsse für Kooperationsprojekte, Durchführbarkeitsstudien und Markteinführungsleistungen, ohne thematische Einschränkungen.

Wer wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die allgemeinen Förderberechtigungen für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), einschließlich der spezifischen Zielgruppen und des geografischen Fokus. Das Programm richtet sich primär an mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland, wobei auch internationale Kooperationen gefördert werden können, um die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken.

Was wird gefördert

Dieser Abschnitt erläutert die förderfähigen Inhalte des ZIM-Programms, einschließlich der Arten von Projekten, thematischen Schwerpunkten und unterstützten Aktivitäten. Gefördert werden im Wesentlichen Forschungs- und Entwicklungsprojekte, Machbarkeitsstudien sowie Maßnahmen zur Markteinführung innovativer Produkte und Dienstleistungen, branchen- und technologieoffen.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Abschnitt erläutert die finanziellen Aspekte des ZIM-Programms, einschließlich der Förderart, der möglichen Förderhöhen und -sätze sowie der finanziellen Grenzen pro Projekt. Die Unterstützung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, dessen Höhe von der Unternehmensgröße und dem Projekttyp abhängt.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt legt die wesentlichen Bedingungen und Voraussetzungen fest, die Antragsteller und Projekte im Rahmen des ZIM-Programms erfüllen müssen. Dazu gehören Anforderungen an den Innovationsgrad, technische Risiken, Kooperationsstrukturen und finanzielle Rahmenbedingungen sowie die Einhaltung von Beihilferegeln wie der De-minimis-Verordnung.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt beschreibt den Ablauf der Antragstellung für das ZIM-Programm, von der Vorbereitung bis zur Entscheidung über die Förderung und deren Abwicklung. Anträge können kontinuierlich elektronisch eingereicht werden, wobei eine sorgfältige Dokumentation und die Einhaltung spezifischer Vorgaben entscheidend sind.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt legt die rechtlichen Fundamente des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) dar. Er identifiziert die maßgeblichen Richtlinien und EU-Verordnungen, die das Programm autorisieren und dessen Durchführung regeln, insbesondere im Hinblick auf staatliche Beihilfen und Transparenzpflichten.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

2.300.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Deutschland (mit Option für internationale Kooperationen)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Förderbereiche

Förderbereiche:

Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Markteinführung, Angewandte Forschung, Grundlagenforschung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: National

Finanzierende Stelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Verwaltet von: AiF Projekt GmbH

Zusätzliche Partner: Industrie- und Handelskammern (IHK), Handwerkskammern (HWK), RKW-Landesverbände, Agenturen für Technologietransfer und Innovationsberatung, öffentliche Stellen für Innovations- und Wirtschaftsförderung

Website: AiF Projekt GmbH