Förderung aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – FuE-Kooperationsprojekte Geschlossen
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE) von mittelständischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Es stärkt die Innovationskraft durch Zuschüsse für Kooperationsprojekte, Durchführbarkeitsstudien und Markteinführungsleistungen, ohne thematische Einschränkungen.
Wer wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die allgemeinen Förderberechtigungen für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), einschließlich der spezifischen Zielgruppen und des geografischen Fokus. Das Programm richtet sich primär an mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland, wobei auch internationale Kooperationen gefördert werden können, um die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken.
Was wird gefördert
Dieser Abschnitt erläutert die förderfähigen Inhalte des ZIM-Programms, einschließlich der Arten von Projekten, thematischen Schwerpunkten und unterstützten Aktivitäten. Gefördert werden im Wesentlichen Forschungs- und Entwicklungsprojekte, Machbarkeitsstudien sowie Maßnahmen zur Markteinführung innovativer Produkte und Dienstleistungen, branchen- und technologieoffen.
Art und Umfang der Förderung
Dieser Abschnitt erläutert die finanziellen Aspekte des ZIM-Programms, einschließlich der Förderart, der möglichen Förderhöhen und -sätze sowie der finanziellen Grenzen pro Projekt. Die Unterstützung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, dessen Höhe von der Unternehmensgröße und dem Projekttyp abhängt.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt legt die wesentlichen Bedingungen und Voraussetzungen fest, die Antragsteller und Projekte im Rahmen des ZIM-Programms erfüllen müssen. Dazu gehören Anforderungen an den Innovationsgrad, technische Risiken, Kooperationsstrukturen und finanzielle Rahmenbedingungen sowie die Einhaltung von Beihilferegeln wie der De-minimis-Verordnung.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt beschreibt den Ablauf der Antragstellung für das ZIM-Programm, von der Vorbereitung bis zur Entscheidung über die Förderung und deren Abwicklung. Anträge können kontinuierlich elektronisch eingereicht werden, wobei eine sorgfältige Dokumentation und die Einhaltung spezifischer Vorgaben entscheidend sind.
Rechtsgrundlage
Dieser Abschnitt legt die rechtlichen Fundamente des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) dar. Er identifiziert die maßgeblichen Richtlinien und EU-Verordnungen, die das Programm autorisieren und dessen Durchführung regeln, insbesondere im Hinblick auf staatliche Beihilfen und Transparenzpflichten.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
2.300.000 €
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Deutschland (mit Option für internationale Kooperationen)
Sektoren:
Sonstige
Förderbereiche:
Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Markteinführung, Angewandte Forschung, Grundlagenforschung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: National
Finanzierende Stelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Verwaltet von: AiF Projekt GmbH
Zusätzliche Partner: Industrie- und Handelskammern (IHK), Handwerkskammern (HWK), RKW-Landesverbände, Agenturen für Technologietransfer und Innovationsberatung, öffentliche Stellen für Innovations- und Wirtschaftsförderung
Website: AiF Projekt GmbH