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Förderung aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – Innovationsnetzwerk
Geschlossen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, das mittelständische Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen dabei unterstützt, ihre Innovationskraft durch Forschungs- und Entwicklungsprojekte nachhaltig zu stärken. Es hebt sich durch seine themenoffene Ausrichtung und die explizite Förderung von nationalen und internationalen Innovationsnetzwerken hervor, um so Wertschöpfungspotenziale zu erschließen und technologische Risiken zu mindern.

Wer wird gefördert

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) richtet sich an mittelständische Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen in Deutschland und fördert deren Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit durch Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE). Besondere Schwerpunkte liegen auf der Förderung von Innovationsnetzwerken, sowohl national als auch international, und der Unterstützung des projektbezogenen Netzwerkmanagements.

Was wird gefördert

Das ZIM-Programm fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder oder Branchen. Es werden verschiedene Projektformen unterstützt, darunter Einzel- und Kooperationsprojekte von Unternehmen, Innovationsnetzwerke sowie Durchführbarkeitsstudien und Leistungen zur Markteinführung.

Art und Umfang der Förderung

Die ZIM-Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung. Die Höhe der Förderung variiert je nach Unternehmensgröße, Projektform (Einzel-, Kooperations-, internationale Kooperationsprojekte), strukturschwacher Region und Projektphase. Maximale Förderbeträge sind für FuE-Projekte, Innovationsnetzwerke und Durchführbarkeitsstudien festgelegt.

Bedingungen und Anforderungen

Die ZIM-Förderung ist an spezifische Bedingungen geknüpft, um die Innovationskraft und die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu gewährleisten. Dazu gehören Anforderungen an den Innovationsgehalt und das technische Risiko der Projekte, Kooperationsregeln, Budgetvorgaben und die Einhaltung staatlicher Beihilferegeln.

Antragsverfahren

Das ZIM-Programm ermöglicht eine kontinuierliche Antragstellung, bei der die Qualität und Vollständigkeit der Unterlagen für die Bewilligung entscheidend sind. Das Verfahren umfasst spezifische Einreichungsanforderungen für verschiedene Projektformen und eine wettbewerbliche Bewertung der Anträge durch Projektträger und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Rechtsgrundlage

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und unterliegt primär den Regelungen des EU-Beihilferechts, insbesondere der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.

Zusätzliche Informationen

Diese Informationen bieten ergänzende Details zu den allgemeinen Bedingungen und Abläufen des ZIM-Programms.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

2.300.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Deutschland

Förderbereiche

Förderbereiche:

Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Markteinführung, Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Prototypenentwicklung, Produktentwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: National

Finanzierende Stelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Verwaltet von: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

Website: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH