Förderung aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) - FuE-Einzelprojekte Geschlossen
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie mittelständischen Unternehmen in Deutschland Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE). Das Programm ist themenoffen und unterstützt innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen bis zur Markteinführung, einschließlich Durchführbarkeitsstudien und Netzwerkförderung.
Wer wird gefördert?
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) unterstützt verschiedene mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen in Deutschland. Ziel ist die Stärkung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit durch die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten.
Was wird gefördert?
Das ZIM fördert ein breites Spektrum an Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie unterstützenden Maßnahmen zur Markteinführung. Die Förderung ist themenoffen und nicht auf bestimmte Technologien oder Branchen beschränkt. Es werden FuE-Einzelprojekte, Kooperationsprojekte, Innovationsnetzwerke, Durchführbarkeitsstudien und Leistungen zur Markteinführung unterstützt.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung im ZIM erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung. Die Höhe des Zuschusses und die maximalen Förderbeträge variieren je nach Unternehmensgröße, Projektart (Einzelprojekt, Kooperation, Innovationsnetzwerk, Durchführbarkeitsstudie, Markteinführung) und Standort.
Bedingungen und Voraussetzungen
Die Bewilligung von ZIM-Fördermitteln unterliegt spezifischen Bedingungen hinsichtlich der Antragstellung, der Projektumsetzung und der Einbindung von Kooperationspartnern. Besondere Beachtung gilt dem Markteinführungskonzept und der Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren im ZIM ist laufend und erfolgt elektronisch oder per amtlichem Vordruck. Die Projektträger spielen eine zentrale Rolle bei der Beratung, Prüfung und Abwicklung der Anträge. Die Entscheidungen über die Förderung basieren auf Qualität, Vollständigkeit und Förderprioritäten.
Rechtsgrundlagen
Die Förderung im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) basiert auf spezifischen Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und steht im Einklang mit nationalen und europäischen Beihilferegeln, insbesondere der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
500.000 €
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Germany
Sektoren:
Sonstige
Förderbereiche:
Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Produktentwicklung, Markteinführung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: National
Finanzierende Stelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Verwaltet von: EURONORM GmbH
Website: EURONORM GmbH