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Richtlinie „Zukunftsgutscheine“ des Landes Nordrhein-Westfalen
Geschlossen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Programm „Zukunftsgutscheine“ des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Rheinischen Revier dabei, ihre Geschäftsmodelle und Prozesse durch grüne und digitale Transformation zukunftsfähig zu gestalten. Es zielt darauf ab, die Auswirkungen des Kohleausstiegs abzufedern und Arbeitsplätze zu erhalten oder neu zu schaffen. Diese Initiative hebt sich durch ihren spezifischen regionalen Fokus und die direkte Verbindung zum Strukturwandel im Rheinischen Revier hervor.

Wer wird gefördert?

Das Programm „Zukunftsgutscheine“ richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Rheinischen Revier, die vom Kohleausstieg betroffen sind oder ihr Geschäftsmodell transformieren möchten, um neue Geschäftschancen im Kontext des Europäischen Grünen Deals und der Digitalisierung zu nutzen. Ziel ist der Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen durch Diversifizierung und Transformation.

Die Förderung ist an spezifische geografische Gebiete und den Nachweis der direkten Betroffenheit vom Kohleausstieg oder der Absicht zur Transformation in grüne/digitale Wachstumsfelder gebunden.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert Vorhaben, die der Transformation von Geschäftsmodellen und Produktionsprozessen kleiner und mittlerer Unternehmen dienen, insbesondere unter den Aspekten Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung, Energieeffizienz, Klimaschutz und Digitalisierung. Die Förderung umfasst externe Beratungsleistungen, Personalausgaben für Transformationsexpert:innen und Investitionen zur Umsetzung von Transformationsprozessen. Digitalisierungsvorhaben sind nur förderfähig, wenn das Unternehmen in einem Markt der grünen Transformation tätig ist oder wird.

Art und Umfang der Finanzierung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Der Förderhöchstsatz beträgt grundsätzlich bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Investitionen ist ein maximaler Zuschuss von 2 Millionen Euro pro Unternehmen und Vorhaben möglich, für Beratungsleistungen bis zu 1.200 Euro pro Tagwerk (maximal 15 Tagewerke). Die Höhe der Personalausgaben für Transformationsexpert:innen wird als Pauschale festgelegt.

Bedingungen und Anforderungen

Für die „Zukunftsgutscheine“ gelten spezifische Bedingungen bezüglich der Antragsberechtigung, des Fördergebiets und der Art der Beihilfe. Unternehmen müssen direkt vom Kohleausstieg betroffen sein oder eine Transformation im Sinne des Green Deals oder der Digitalisierung anstreben. Die Förderung unterliegt den De-minimis-Regeln oder der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen an die Qualifikation von Beratungsunternehmen und Transformationsexpert:innen sowie die Ausschlusskriterien für Unternehmen in Schwierigkeiten zu beachten. Die Vergabe von Unteraufträgen ist grundsätzlich nicht zulässig.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die „Zukunftsgutscheine“ erfolgt über das EFRE.NRW.online-Portal oder schriftlich mittels Antragsformularen. Die Bewilligungsbehörde ist primär die Bezirksregierung Düsseldorf, mit Ausnahme des Kreises Euskirchen, für den die Bezirksregierung Köln zuständig ist. Die Antragsfrist endete am 30. Juni 2024.

Rechtsgrundlage

Die Richtlinie „Zukunftsgutscheine“ des Landes Nordrhein-Westfalen basiert auf einem gemeinsamen Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie sowie des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr vom 14. Dezember 2022. Sie integriert Vorgaben der Landeshaushaltsordnung NRW und relevante EU-Beihilferegelungen, insbesondere die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und die De-minimis-Verordnung, sowie die EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

2.000.000 €

Offen bis

Offen bis:

30.06.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Rhein-Kreis Neuss, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Städteregion Aachen, Kreis Heinsberg, Stadt Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen); Kreis Euskirchen (Nordrhein-Westfalen)

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz, Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelttechnologie, Forschung und Entwicklung

Förderbereiche

Förderbereiche:

Machbarkeitsstudie, Prototypenentwicklung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE), Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr

Verwaltet von: Bezirksregierung Düsseldorf, Bezirksregierung Köln

Website: Bezirksregierung Düsseldorf