Zukunftszentren – Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen und Beschäftigten bei der (Weiter-)Entwicklung und Umsetzung innovativer Gestaltungsansätze zur Bewältigung der digitalen Transformation
Das Programm „Zukunftszentren“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie deren Beschäftigte bei der Bewältigung der digitalen Transformation. Es fördert die Entwicklung und Umsetzung innovativer Gestaltungsansätze, um die Arbeitswelt zukunftsfähig zu machen. Dieses Programm ist Teil der Maßnahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) in Deutschland.
Wer wird gefördert
Dieses Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und ihre Beschäftigten in ganz Deutschland bei der Bewältigung der digitalen Transformation. Das übergeordnete Ziel ist es, die Entwicklung und Umsetzung innovativer Ansätze zur Bewältigung digitaler Herausforderungen in der Arbeitswelt zu fördern.
Was wird gefördert
Das Programm konzentriert sich auf die Unterstützung von Initiativen zur digitalen Transformation, die Beratung, Arbeitsplatzgestaltung, Aus- und Weiterbildung sowie Digitalisierung umfassen. Es zielt darauf ab, die Entwicklung und Implementierung neuer Ansätze zu finanzieren.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung ist als „Sonstige“ klassifiziert und beinhaltet keine spezifischen Angaben zu Höchstbeträgen oder Projektlaufzeiten. Detailliertere Informationen zu den finanziellen Parametern können der offiziellen Förderrichtlinie entnommen werden.
Bedingungen und Anforderungen
Wesentliche Bedingungen umfassen die Einreichung von Interessenbekundungen innerhalb einer festgesetzten Frist nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie. Weitere spezifische Regeln bezüglich Konsortien, De-minimis-Regelungen oder Budgetbeschränkungen werden in den bereitgestellten Informationen nicht aufgeführt.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren umfasste die Einreichung von Interessenbekundungen über das Förderportal Z-EU-S. Über den genauen Auswahlprozess oder spezifische Vergabekanäle liegen keine weiteren Informationen vor.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf einer Förderrichtlinie vom 14. März 2024, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) kofinanziert wird. Diese Richtlinie wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist online zugänglich.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Vergabekanal:
Unbekannt
Region:
Deutschland (bundesweit)
Sektoren:
Dienstleistungssektor, Bildung und Berufsbildung, Informations- und Kommunikationstechnologie
Art des Vorhabens:
Unbekannt
Förderbereiche:
Produktentwicklung, Umsetzung, Prozessoptimierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Verwaltet von:
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)