Zuwendungen aus der Fischereiabgabe

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Brandenburg fördert mit Zuwendungen aus der Fischereiabgabe Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung des Fischereiwesens. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften mit Sitz in Brandenburg. Das Programm unterstützt vielfältige Projekte, von Fischbestandsentwicklung und Gewässerökologie bis hin zu Forschung und Ausbildung im fischereilichen Bereich.

Wer wird gefördert: Antragsberechtigte und Programmziele

Das Programm "Zuwendungen aus der Fischereiabgabe" richtet sich an natürliche Personen, Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Brandenburg. Es zielt darauf ab, das Fischereiwesen im Land Brandenburg umfassend zu erhalten und zu entwickeln, indem es gezielt Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensgrundlagen von Fischen, zur Bestandsentwicklung und zur fischereilichen Bildung fördert.

Was wird gefördert: Inhalte und Kosten von Fischereiprojekten

Die Förderung unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen, die auf die Erhaltung, Entwicklung und Forschung im Fischereiwesen Brandenburg abzielen. Dies umfasst Projekte zur Fischbestandsentwicklung, Gewässerökologie, wissenschaftliche Arbeiten sowie Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Ausgeschlossen sind in der Regel produktive Fischerei- oder Aquakulturmaßnahmen sowie Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen, für die bereits eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm gewährt Zuschüsse für Projekte im Fischereiwesen Brandenburg. Die Förderhöhe variiert je nach Maßnahme und kann bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, mit spezifischen Pauschalen oder Höchstbeträgen für bestimmte Maßnahmen. Die Mindestzuwendung beträgt 250 Euro.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragstellung sind spezifische rechtliche und administrative Voraussetzungen zu erfüllen, darunter der Sitz in Brandenburg und der Nachweis erforderlicher Genehmigungen. Besondere Bedingungen gelten für den Aalbesatz und die Zugänglichmachung wissenschaftlicher Ergebnisse. Zudem sind Budgetbeschränkungen und Zweckbindungsfristen für geförderte Gegenstände zu beachten.

Antragsverfahren: Schritt für Schritt zur Fischereiförderung

Das Antragsverfahren ist formgebunden und erfolgt über das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF). Für bestimmte Maßnahmen gibt es eine jährliche Antragsfrist bis zum 30. April. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Rechtsgrundlage: Die Basis der Fischereiförderung

Die Förderung basiert auf der Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 15. Mai 2023, die ihrerseits auf dem Fischereigesetz für das Land Brandenburg und den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung aufbaut.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 50.000 € für Gemeinschaftssteganlagen

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.04.2026

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Brandenburg (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung, Bildung und Berufsbildung, Dienstleistungssektor

Begünstigte

Begünstigte:

Fisheries

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Umsetzung, Monitoring, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg

Verwaltet von:

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)

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